Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Umgangsregelung

Frage: Umgangsregelung

Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Sehr geehrte Frau Bader, erstmal ein frohes neues Jahr und "danke", daß sie unsere Fragen so nett beantworten :-)) Die Situation: Ich bin alleinerziehende Mutter einer Tochter (2 Jahre). Ich habe schon immer mit ihr alleine gewohnt und bin nun seit zwei Monaten von Vater getrennt. Seitdem besucht die Kleine ihn einmal pro Woche drei Stunden, ich bringe sie zu ihm. Ich habe übrigens das alleinige Sorgerecht. Es läuft gut so. Die Frage: Wie sehen Sie die Chancen, daß ich Recht bekomme, daß sie erst dort übernachtet, wenn sie zur Schule geht, und dann auch nur, wenn sie es selber möchte? Ich möchte nicht, daß sie früher dort ein ganzes Wochenende verbringt, mit einem weiteren Nachmittag an einem Wochenende im Monat wäre ich jedoch einverstanden, wenn der Vater es irgendwann verlangt. Ich bin selbst Dipl.Pädagogin für auffällige Kinder und weiß es einzuschätzen, wann ein Kind überfordert ist. Ich versuche Kind und Vater und mir gerecht zu werden und verhindere keinesfalls den Kontakt zum Vater. Ich möchte halt nur wissen, wie es aussähe, wenn er demnächst ganze Wochenenden oder Ähnliches fordert - wobei dies dann wohl leider nur aus Wut auf mich geschehen würde, denn aus Liebe zum Kind, aber das ist ein anderes Thema. Falls dies Info wichtig ist möchte ich noch schreiben, daß der Vater keine eigene Wohnung hat und bei seinen ELtern wohnt, die die Kleine noch seltener sehen und sahen, da sie sich wenig für sie interessieren. Vielen Dank, Kerstin


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Liebe Kertsin, danke für das Lob-tut gut :-) Eine genaue gesetzl. Regelung zum Umgangsrecht gibt es nicht, vielmehr entscheidet das JA im Einzelfall je nach den Gegebenheiten. Ein Kind, das seinen Vater kaum kennt, wird dort sicherlich nicht übernachten. Auf der anderen Seite wird ein Vater, der eine sehr enge Bindung zu seinem Kind hat, dieses häufiger sehen als einmal im Monat. Er darf das Umgangsrecht bei sich zu Hause ausüben, d.h., die Mutter hat keinen Anspruch darauf, dass er das Kind nur bei ihr zu Hause sieht, vielmehr darf er es mitnehmen. Wichtig ist, dass der Umgangsberechtigte das Umgangsrecht schon bei einem Säugling zusteht, natürlich auch bei einem Kleinkind, auch, wenn es fremdelt. Rechtlich muss der Berechtigte das Kind abholen, Psychologen schlagen jedoch vor, das die Mutter das Kind auch häufiger mal bringt, um durch diese Handlung die positive Einstellung zu der Sache zu zeigen. Die Mutter kann im übrigen nicht verbieten, dass das Kind Kontakt mit Dritten hat. Man legt idR ein periodisches Umgangsrecht fest, am Anfang von kurzer Dauer. Sinnvoll ist es, die Sache so zu regeln, dass es für das Kind bald zu einer festen Gewohnheit wird und eine Entfremdung von dem anderen Elternteil nicht eintritt. Wenn das Kind den Vater nicht kennt, soll es erst langsam daran gewöhnt werden. Das Umgangsrecht ist von der Häufigkeit ungefähr festzulegen wie folgt: - bei ganz kleinen Kindern ein-bis zweimal im Monat einige Stunden - bei etwas größeren alle 14 Tage einen Tag - Übernachtung erst ab Schulreife Eine Einschränkung/ ein Ausschluss des Umgangsrechtes ist nur in Ausnahmefällen zum Wohl des Kindes zulässig. Dazu reicht es nicht aus, dass es bei der Durchführung Schwierigkeiten geben könnte. Nur wenn die Gefahr ernstlicher gesundheitl. oder erzieherischer Schäden besteht, muss der Umgang unterbunden werden, die Verfeindung der Eltern reicht nie aus, auch nicht, wenn das Kind nervöse Beschwerden hat. Zum Ausschluss führt Alkoholismus in besonderen Fällen, Aids (bei Ansteckungsgefahr), Gefahr sex. Missbrauch, nicht hingegen Prostitution oder Neurodermitis (beim Kind). Wenn einer der Eltern meint, das Umgangsrecht sei verletzt, kann er/sie sich erst einmal an das JA zu einer gütlichen Regelung wenden. Ansonsten bleibt nur die Klage. Gruß, NB


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo Frau Bader, Seit kurz vor Silvester sind mein Ex und ich getrennt, wir haben eine gemeinsame Tochter (fast 4). Anfangs wohnte mein Ex noch bei uns in der Wohnung, seit zirka 14 Tagen ist er mit seiner neuen Freundin zu seinen Eltern gezogen, bis sie eine eigene Wohnung haben. Seit der Trennung hat er sich an keinem Wochenende Zeit für ...

Hallo! Der Vater meines Kindes (9 Monate) hat mich in der Schwangerschaft verlassen und ist zu seiner Ex zurück. Er war an keinen Feiertagen da, und zeigt auch so kein Interesse. Im September letzten Jahres wollte er mein Kind zu sich und Partnerin holen. Ich untersagte dies aufgrund des Alters des kleinen, und den katastrophalen Zustände ...

Liebe Frau Bader, ich hätte mal eine Frage zur Umgangsregelung... Mein Exmann und ich haben mit Hilfe des Jugendamts eine Umgangsregelung, welche besagt, dass er die Kinder alle14 Tagezu sich nimmt.Er holt sie Freitag um, 16 Uhr und soll sie Sonntag um 18 Uhr wieder abgeben. Während der Ferien vereinbaren wir individuelle Zeiten, was er aber ...

Hallo mir wurde gesagt da ich nach der Trennung wegegezogen bin das ich dafür zu sorgen habe wie die Kinder zu mir kommen und auch wieder zurück nach Hause. Ich bekomme Hartz 4 und die Kinder wohnen 280 km von mir entfernt. Da ich hier auch noch mehrere andere Kinder habe das älteste ( 1 - 8 Jahre), alleinerziehend bin und ich niemanden habe de ...

Hallo, Wir sind eine Patchworkfamilie, mein Mann und ich waren längere Zeit alleinerziehend und haben beide jeweils ein Kind in die Beziehung mitgebracht. Seit ca. 1,5 Jahre hat mein Mann die Vereinbarung mit der Mutter seines Sohnes, dass sie ihn alle 2 Wochen am Wochenende hat. Wir haben es entsprechend auch alles so getaktet. Auch mit meinem ...

Guten Tag Frau Bader, Wir haben einen fast 10 jährigen Jungen, sind seit 9 Jahren getrennt und unser Eltern Verhältnis ist mehr als gestört. Der Umgang wurde vor 2 Jahren gerichtlich geregelt auf dem ersten und den dritten Wochenende im Monat. In der Mediation haben wir uns darauf geeinigt, dass wir es in aller zwei Wochen am Wochenende legen, ...

Sehr geehrte Frau Bader, Der Kindesvater und ich sind seit fast 2 Jahren getrennt und wir haben zwei Kinder im Alter von 2 und 5 Jahren. Wir haben das geteilte Sorgerecht. Laut Umgangsregelung sieht er die Kinder alle 14 Tage und ruft am Mittwoch und alle zwei Wochen Freitags an. Er ruft immer per Videotelefonie an. Muss ich das so hinnehmen? G ...

Guten Tag, Mein Mann hat beim Gericht einen Antrag auf Umgangsregelung gestellt, da ich ihm die Kinder nie alleine sehen ließ und immer dabei sein wollte da er vor der Trennung oft grob zu den Kindern war. Die Babys sind 4 Monate alt. Wie sind meine Chancen wenn ich die grobheiten nur in sofern belegen kann das ich damals immer Eltern und Bekannte ...

Hallo, mein Partner hat zwei Kinder aus seiner früheren Beziehung (4 und 7) die beiden sind mittlerweile 3 1/2 Jahre getrennt. Am Anfang der Trennung wurde mit dem Jugendamt eine Vereinbarung, dass er die Kinder alle 2 Wochenenden von Freitag bis Sonntag nimmt. Dadurch das er Arbeitslos war und die Kinder gern öfter sehen wollte waren die Kin ...

Ich bin eine alleinerziehende Mutter und seit einem Jahr haben der Vater meines Sohnes und ich Kommunikationsprobleme und konnten keine Einigung erzielen. Wir haben einen Kalender, in dem wir die Betreuungstage für meinen Sohn einteilen. In der Vereinbarung steht, dass, wenn mein Sohn zurück nach Hause gehen möchte, um zu schlafen, der Vater ...