Aria3131
Sehr geehrter Frau Bader, Ich hoffe, das gehört überhaupt hier her... Mein Ex- Partner hat unser Haus zur Teilungsversteigerung angemeldet. Nun hat er mehrere Besichtigungstermine mit potenziellen Mitbietern vereinbart. Ich wohne mit den gemeinsamen Kindern in diesem Haus. Ich habe gelesen, dass ich Besichtigungen des Hauses nicht zulassen muss. Stimmt dies??? Vielen Dank und freundliche Grüße
Hallo, gar nicht mein Thema. RUB Liebe Grüße NB
Felica
Hier nur RuB. Aber, mein Rat, hole dir schleunigst einen Anwalt. Du bist doch in das Verfahren mit eingestiegen, damit bist du gleichberechtigt. Und Häuser welche zur Versteigerung stegen werden grundsätzlich nicht besichtigt.
Berlin!
Nein, Du mußt die Besichtigung NICHT gestatten. Du kannst den Zutritt verweigern. Wenn Du das tust, würde ich das im Vorfeld deutlich kommunizieren. Es handelt sich um eine Teilungsversteigerung, dass heißt, es wird nur das Teileigentum an dem Haus versteigert. Vermutlich zur Aufhebung der Eigentümergemeinschaft. Gehe dringend zu einem Fachmann, solche komplexen Themen kann man nicht in einem Internetforum klären! Oder Du mußt Dich demnächst mit einem weiteren Eigentümer auseinandersetzen.
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