Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Tarifstufe

Frage: Tarifstufe

Lemichi

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Hallo, und zwar ist mir bei meinen alten Gehaltsabrechnungen aufgefallen, dass meine nächste Tarifstufenvorrückung am 01.04.2022 gewesen wäre, was allerdings nicht passiert ist. Nun meine Frage: Hat dies etwas mit der Elternzeit zu tun oder ist das ein Fehler des Arbeitgebers? Lg Lena


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, das kann ich Ihnen pauschal nicht beantworten. Es fehlt die Information, wann Sie in Elternzeit gewesen sind, wann die Erhöhung war und ob Sie tariflich gebunden sind. Liebe Grüße NB


KielSprotte

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In der Regel zählen Zeiten in EZ nicht für Höherstufungen., sondern nur tatsächlich gearbeitete Zeiten.


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