Lemichi
Hallo, und zwar ist mir bei meinen alten Gehaltsabrechnungen aufgefallen, dass meine nächste Tarifstufenvorrückung am 01.04.2022 gewesen wäre, was allerdings nicht passiert ist. Nun meine Frage: Hat dies etwas mit der Elternzeit zu tun oder ist das ein Fehler des Arbeitgebers? Lg Lena
Hallo, das kann ich Ihnen pauschal nicht beantworten. Es fehlt die Information, wann Sie in Elternzeit gewesen sind, wann die Erhöhung war und ob Sie tariflich gebunden sind. Liebe Grüße NB
KielSprotte
In der Regel zählen Zeiten in EZ nicht für Höherstufungen., sondern nur tatsächlich gearbeitete Zeiten.
Die letzten 10 Beiträge
- Bemessungszeitraum Elterngeld bei Beamtinnen
- Alleiniges Sorgerecht & kein geregelter Umgang: Auskunftspflicht zum Urlaubsort?
- Campingurlaub absagen
- Mutterschaftsgeld bei Nebentätigkeit und Urlaubsanspruch Beschäftigungsverbot
- Erstes Gehalt nach Elternzeit (Elterngeld Plus)
- Auswanderung während Elternzeit (Beamtin) möglich?
- Berechnungszeitraum 2. Kind bei Mischeinkünften, BV
- Rückführung Pflegekind nach 3,5 Jahren
- Minijob, Beschäftigungsverbot und Schwangerschaft
- EZ bei zwei kurz aufeinanderfolgenden Kindern