Madlen1987
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe eine Frage, da ich aus dem Mutterschutzgesetz nicht schlau werde. Ich bin seit September 2020 schwanger und seit Mitte Dezember 2020 im Beschäftigungsverbot durch unseren Betriebsarzt. Da mein Partner im gleichen Betrieb arbeitet, habe ich erfahren, dass es eine Tariferhöhung von monatlich 300 Euro Brutto ab 01.01.2021 gibt. Er hat dazu ein Schreiben bekommen welches er unterschrieben wieder abgeben muss. Sozusagen ein neuer Tarifvertrag. Dieser ist von DHV. Ich bekomme an Gehalt derzeit mein Grundgehalt ohne Zuschläge und Zulagen. Steht mir denn die Erhöhung zu? Mein Geld wurde ja bestimmt aus den Monaten Juni, Juli und August berechnet. Ich würde mich sehr über Antwort freuen da ich überhaupt nicht weiß an wen ich mich wenden kann. Vielen Dank, LG Madlen
Hallo, wenn alle AN es bekommen, steht es Ihnen auch zu. eine UNgleichbehandlung ist nur zulässig, wenn es einen sachlichen Grund gibt. Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Wenn du vorher Zuschläge hattest, muss dein AG die jetzt im BV auch zahlen. Sie werden aber nun versteuert. Was aber positiv für das EG ist, weil steuerpflichtiges Einkommen. Natürlich musst du die Tariferhöhung auch bekommen. Als schwangere darfst du keinen Nachteil haben.
KielSprotte
Eine Tariferhöhung von 300,-- Euro?? Das kommt mir ein bißchen hoch vor.....und dafür muss man auch nichts unterschreiben. Wenn es wirklich eine Erhöhung des Tarifentgeltes ist (AG tarifgebunden) dann ja, wenn eine freiwillge Erhöhung des AG, dann muss er nicht unbedingt.
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