Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Tagesmutterbestimmungen

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Tagesmutterbestimmungen

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Sehr geehrte Frau Bader! Ich hätte einige Fragen zwecks Tagesmutter. Ich würde mich gerne der Sache annehmen. Nur sträubt es mich ein wenig, da ich gelernte Erzieherin bin, extra vom Jugendamt nochmals Kurse zu belegen. Was müsste ich beachten, wenn ich es privat anbieten würde und die gleichen Sätze wie vom Jugendamt nehmen würde? Wäre es anrechenbar für das neue Elterngeld? Oder wäre es anrechenbar, wenn ich über Jugendamt es machen würde, anstatt in meinen alten Job zurückzu kehren? Ich bin momentan seit einem Jahr in Erziehungurlaub und gedenke, noch ein Jahr zu machen. Vielen Dank für Ihre Mühen und liebe Grüße aus München Lori


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Schauen Sie mal bei www.laufstall.de und www.tagesmuetter-bundesverband.de Da finden Sie einen Vertrag für Tagesmütter, in dem das genau so geregelt ist. Scheint also üblich zu sein. Gruß, NB


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