Frage: Sozialversicherungspflicht?

Guten Tag, Unterhalt der Kinder, Trennungsunterhalt, Kindergeld und Familiengeld Sozialversicherungspflichtig? Ich habe bisher nichts bekommen das hier was abgezogen wurde Lg

von Barbara1234 am 26.02.2023, 12:32



Antwort auf: Sozialversicherungspflicht?

Hallo, Nein. Lohn über einer bestimmten Grenze ist sozialversicherungspflichtig. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 28.02.2023



Antwort auf: Sozialversicherungspflicht?

Nein, das ist alles kein sozialversicherungspflichtiges Einkommen. Sozialversicherungspflichtiges Einkommen ist zB Arbeitslohn, von dem für die vier Säulen unseres SozialSystems (Arbeitslosigkeit, Rente, Pflege, Krankheit) vor Auszahlung Beträge abgezogen werden. War das die Frage?

von netteKlarinette am 26.02.2023, 14:20



Antwort auf: Sozialversicherungspflicht?

Wie bist du denn jetzt versichert?

von MamaausM2 am 26.02.2023, 15:47



Antwort auf: Sozialversicherungspflicht?

Krankenversichert über das Familiengeld

von Barbara1234 am 27.02.2023, 00:50



Antwort auf: Sozialversicherungspflicht?

Liebe Barbara, soweit ich weiß, kommt es darauf an. Jedenfalls, was den Trennungsunterhalt betrifft. Sollte dein Ex-Mann den Betrag (auch in Teilen) von seiner Steuer absetzen, wird der Trennungsunterhalt „Einkommen“ und muss Krankenkasse und Finanzamt gemeldet werden. Dann müssen für diesen Betrag Steuern und Krankenversicherungsbeiträge gezahlt werden. Wobei Steuerzahlungen unwahrscheinlich sind, wenn du kein anderes Einkommen hast. Du müsstest die Unterhaltszahlungen dann bei deiner Einkommensteuererklärung angeben. ABER: Dies NUR dann, wenn dein Ex-Mann dir die Anlage U vorgelegt und du ins sog. Realsplitting eingewilligt hast. Dazu bist du dann in diesem Fall verpflichtet. Im Gegenzug ist er aber auch verpflichtet, dir eine sog. „Nachteilsausgleichserklärung“ auszuhändigen. (Erst seine Erklärung, dann deine Unterschrift). Damit verpflichtet er sich, die Nachteile zB durch die Zahlung von (höheren) Krankenversicherungsbeiträgen (dann die Differenz) und ggf. Steuerzahlungen auszugleichen. Dadurch würdest du dann finanziell nicht anders stehen als jetzt. Wichtig ist der Widerruf der Einwilligung. Sonst gilt sie immer weiter fort. Dann soll dein Ex-Mann sie ggf. wieder neu von dir anfordern. Wenn du deinem Ex-Mann in 2023 die Anlage U für 2022 unterschreibst und die Erklärung am nächsten Tag widerrufst, gilt sie trotzdem für die Jahre 2022 und auch 2023, weil du sie in dem Jahr unterschrieben hast. Ab 2024 würde die Einwilligung dann nicht mehr gelten. Das, soweit ich es weiß. Liebe Grüße M.

von Alleinerziehend.123 am 27.02.2023, 09:44



Antwort auf: Sozialversicherungspflicht?

Das kommt gerade nicht so klar herüber: es kann sein, dass sich durch das „Einkommen“ aus Trennungsunterhalt die KK-Beiträge verändern, ggf. erhöhen. Diese Differenz müsst dir dein Ex-Mann dann erstatten. Zahlst du jetzt 0€, weil die Beiträge über das Familiengeld übernommen werden, und müsstest dann 250€ zahlen, weil du Einkommen hast, dann müsste dein Ex-Mann dir diese 250€ erstatten.

von Alleinerziehend.123 am 27.02.2023, 09:48