Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Sollten (falsche) Behauptungen richtig gestellt werden?

Frage: Sollten (falsche) Behauptungen richtig gestellt werden?

Alleinerziehend.123

Beitrag melden

Liebe Frau Bader, der Vater unseres gemeinsamen Kindes schickt mir neuerdings Textnachrichten oder E-Mails, in denen er mich ins schlechte Licht zu rücken oder mir Dinge in die Schuhe zu schieben versucht, beschuldigt und oder auch Unwahrheiten äußert, Tatsachen verdreht. Es ist mir zu mühsam, darauf einzugehen. Ich übergehe die Nachrichten einfach. Nur weil Behauptungen schriftlich fixiert werden und ich nicht darauf eingehe, haben sie ja noch lange keinen Beweischarakter. Oder sehe ich das falsch? Wäre es womöglich im Hinblick auf irgendwelche möglichen Verfahren (Sorgerecht o.ä.), die er in der Zukunft anstrengen könnte, doch wichtig, dass ich mir die Mühe mache, Anschuldigungen zurückzuweisen oder Dinge richtig zu stellen? Es kostet unheimlich viel Zeit und Kraft und beides möchte ich mir für wichtigere Dinge aufheben und mich außerdem nicht auf diese Ebene begeben. In meinen Augen führt das zu nichts. Vielen Dank für Ihre Einschätzung! Beste Grüße, M.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, nein, das ist ohne Relevanz. Von den Gerichten wird folgende Vorgehensweise vorgeschlagen: alles blockieren (Whatsapp etc) und ein E-Mail-Konto NUR für den Umgang einrichten. Diskutieren bringt keinen weiter. Liebe Grüße NB


cube

Beitrag melden

Er schickt diese Nachrichten also nur an dich? Das würde ich geflissentlich ignorieren und mich auf keinen Fall in eine Diskussion verwickeln lassen, bei ich anfange, mich für etwas zu rechtfertigen oder zu erklären. Sowas kann man hinterher nämlich gut verwenden, um dir doch an den Karren zu fahren. Ich würde höchstens 1 mal zurück schreiben, dass du dir die Belästigung mit Unwahrheiten/falschen Behauptungen verbitten würdest und du auf Unterstellungen nicht eingehen wirst. Fertig. Dann kann er ja gerne weiter schreiben wie er lustig ist und du ignorierst aber alles weiter.


Berlin!

Beitrag melden

Natürlich mußt Du sowas nicht richtigstellen. Dann wäre es ja unfassbar leicht, einen Beweis für die Unzulänglichkeit eines Elternteils zu bekommen. Sollte es zu einem Gerichtsverfahren kommen, müssen solche Dinge dargelegt und bewiesen werden, wenn man sich darauf beruft. Das man sowas irgendwann mal in einer Email geschrieben hat und niemand widersprochen hat ist kein beleg für die Richtigkeit....natürlich nicht!


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.