Alexis86
Hallo Frau Bader, vielen Dank für Ihre Antwort. Der Umgang ist nur zwischen uns privat vereinbart. Wir sind schon seit 5 Jahren getrennt und es ist das erste Mal, dass der Kleine Silvester bei mir sein möchte. Der Große möchte zum Vater. Letztes Jahr waren beide beim Vater an Silvester . Kann ich dann auch ein Ordnungsgeld fordern, wenn er die Kinder nicht zurück gibt? Das ist schon mehrmals passiert, aber ich dachte immer, da es keine gerichtliche Festlegung ist, kann ich nichts machen...
Hallo, wenn er die Kinder nicht zurück gibt, müssen Sie die Polizei zu Hilfe holen. Die Kinder haben ihren Lebensmittelpunkt bei Ihnen. Wenn der Kleine Silvester nicht möchte, würde ich versuchen das mit dem Vater gütlich zu regeln. Liebe Grüße NB
Pamo
Nein. Wenn die Umgangsvereinbarung nicht ausdrücklich ein Ordnungsgeld bei Verstoß festgelegt hat, dann gibt es nix. Wenn ihr eine private Vereinbarung habt, dann ist so etwas sicher nicht festgelegt worden. Ergo: Er kann dir nix. Du kannst ihm nix. Ihr müsst euch einigen, sinnvollerweise friedlich und kooperativ.
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