Mandy202021
Liebe Frau Bader, wir haben eine Selbstauskunft ausgefüllt dort habe ich aber mein normales Gehalt eingetragen bekomme aber zur Zeit nur mein Elterngeld Jetzt braucht der Vermieter unsere einkommensnachweise Haben wir jetzt noch eine Chance den Vertrag trotzdem zu bekommen oder war das eine falsche Angabe? Lg
Hallo, Mietrecht ist hier kein Thema. Liebe Grüße NB
mellomania
natürlich war das eine falsche angabe. momentan erhälst du KEIN gehalt sondern elterngeld. verstehe deine frage nicht...warum redet man nicht offen mit dem vermieter?
MamaausM
Das war eine Falsch Auskunft. Besser wäre gewesen, offen zu schreiben bis xx.xx in EZ und ab xx.xx in Beschäftigung
KielSprotte
Sagen wir mal so: die Wohnung könnt ihr euch wohl abschminken! Natürlich war das eine falsche Angabe, was denn sonst?
cube
Mal ganz ruhig. Sofern dein Vertrag unbefristet ist, ist die Angabe nicht ganz korrekt - aber auch nicht komplett falsch. Ich würde jetzt hingehen und dem Vermieter sagen, dass du gedacht hättest, er will wissen, was du grundsätzlich verdienst und eben auch nach der EZ wieder verdienen wirst. Sorry für das Mißverständnis blablabla und dann gibt du ihm halt eine Kopie deines Vertrages und die letzten Einkommensnachweise von vor der EZ. Oder du bittest deinen AG, dir einen kleinen Schrieb auszustellen, in dem er bestätigt, dass du Summe xy verdienst und ab xx wieder usw. Verdienstauskünfte machen AG´s ja des öfteren mal - vor allen Dingen für solche Dinge wie Wohnungen. Ist also kein großes Thema. Klar wäre es schlauer gewesen, dem, Vermieter sofort mitzuteilen, dass du aktuell in EZ bist und eben "nur" EG bekommst - aber "abschminken" würde ich mir die Wohnung noch nicht.
Mitglied inaktiv
Kommt auch drauf an, ob dein gehalt wichtig ist. Normalerweise reicht ja eins und du bist ja sicher nicht ewig in elternzeit. Lass deinen charme spielen, sag dem vm, dass du bald wieder in vollem lohn und brot stehst, dann klappt das auch mit der wohnung! Viel glück!
Die letzten 10 Beiträge
- Resturlaub nach Elternzeit Vollzeit zu Teilzeit
- Elternzeit/Elterngeld
- Finanzielle Unterstützung
- Elternzeit Kinderbetreuung
- Alleinerziehend / Arbeitgeber verlangt höheres Arbeitspensum
- Tagesmutter will Vertrag kündigen, weil Stadt nur 35h genehmigt
- Studium Elternzeit 2
- Studium Elternzeit
- Bindungszeitraum
- Elternzeit verlängern