Astmk
Mein befristeter Arbeitsvertrag endet in März 2021, d.h ca. 2 Monate vor Beginn meines Mutterschutzes. Meine Frage lautet: wie soll ich da vorgehen: mich beim Arbeitsamt melden um ALG zu beantragen? Und habe ich dann anspruch auf Elternzeit mit Elterngeld? Wenn ja, wie wird das berechnet? Vielen lieben Dank im voraus.
Hallo, wenn der Vertrag nicht verlängert wird, bleibt Ihnen ja nichts anderes übrig, als sich beim Arbeitsamt zu melden. Sie bekommen dann bis zum Beginn des Mutterschutzes Arbeitslosengeld 1, während des Mutterschutzes Leistungen von der Krankenkasse in Höhe von Krankengeld. Sie können dann bis zu drei Jahre zu Hause bleiben, sind sozusagen freigestellt. Jedoch nicht in Elternzeit. Dann bekommen Sie auch Elterngeld, dies wird berechnet aus den letzten zwölf Monaten vor der Geburt. Monate mit Arbeitslosengeld 1 zehn leider mit null Euro. Sobald sie dem Arbeitsmarkt wieder zur Verfügung stehen, können Sie wieder Arbeitslosengeld 1 bekommen. Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Das Elterngeld berechnet sich aus dem Erwerbseinkommen der letzten 12 Monate vor Geburt.
Felica
Du meldest dich spätestens 3 Monate vor Ende des AV beim AA als arbeitssuchend. Damit Du Anspruch auf ALG1 hast bis zum Mutterschutz. Damit bekommst du erst ALG1, dann Mutterschaftsgeld in Höhe Krankengeld und danach EG. EZ steht dir allerdings keine zu, du wärst damit nur solange krankenversichert wie du Anspruch auf EG hast. Um nach dem EG wieder Anspruch auf ALG1 zu haben benötigst du dann eine Kinderbetreuung. Ansonsten müsstest du schauen wie du dich nach dem EG anderweitig krankenversicherst. Dein EG berechnet sich aus deinem Verdienst in den 12 Monaten vor Geburt, wobei die Monate ausgeklammert werden in denen du Mutterschaftsgeld bekommen hast. Das ALG1 wird zu einer Verminderung führen da das nur mit 0 € in die Berechnung einfließen wird. Mein Rat wäre also, auch um das zu umgehen und einen Anspruch auf EZ und damit betriagsfreier Krankenversicherung für längstens 3 Jahre zu haben sich um die Verlängerung des AV zu bemühen oder um Ersatz. Deine Schwangerschaft ist ja noch sehr frisch. Ach ja, sollte ein BV kommen, dann achte darauf das wenn dieses von einem Arzt ausgestellt wird, das das nur auf die Dauer des AV befristet ist. Ein BV vom Ag wäre eh nur solange befristet. Kann sonst Ärger wegen dem ALG1 geben.
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