Hallo Frau Bader, ich bin wegen einer Zervixinsuffizienz krank geschrieben und rutsche heute noch für 4,5 Wochen ins Krankengeld vor Mutterschutz. Zervixinsuffizienz ist ja eine ausschließlich schwangerschaftsbedingte Erkrankung. Das heißt doch, dass der Monat nicht genullt wird bei der Elterngeldberechnung, sondern ausgeklammert werden kann, oder? Ich habe gerade mit der Krankenkasse telefoniert, und der Ansprechpartner meinte in einem Nebensatz, ich sei ja nicht wegen der Schwangerschaft krank geschrieben, sondern wegen Zervixinsuffizienz, das hat mich verwirrt… Von wem lasse ich denn den Nachweis ausstellen, dass es schwangerschaftsbedingt war? Ich habe ja eine AU mit dem Code für Zervixinsuffizienz, reicht das? Danke und viele Grüße!
von Jule199101 am 08.03.2023, 16:54