Alleinerziehend.123
Liebe Frau Bader, mein Kind, Trennungskind, wird im Sommer in die 1. Klasse eingeschult. Der Kindsvater zahlt Kindesunterhalt. Verstehe ich es richtig, dass mit dem Kindesunterhalt die Anschaffung von Schulranzen, Schreibtisch und dergleichen bereits abgedeckt ist und keinen darüber hinausgehenden Sonderbedarf darstellt? (Weil vorhersehbar und dafür gespart werden kann / muss?) Im Forum hier habe ich nichts dazu gefunden, daher meine Frage an Sie. Ich bedanke mich für Ihre Antwort. Viele Grüße und bitte bleiben Sie gesund, M.
Hallo, nach h.M. ist das vom laufenden Unterhalt gedeckt. Ich würde ihn fragen - fair wäre es, wenn er sich beteiligt. Liebe Grüße NB
Schneck78
Hallo liebe M., das urteilen die Gerichte unterschiedlich. Die Chance ist wohl 50/50. Aber in den unteren Unterhalts Stufen 1-5 wird eher ein Sonderbedarf gesehen. Ich würde es versuchen. Vielleicht sollte man auch dabei beachten, wie sich der Kindsvater ansonsten bemüht. Zahlt er pünktlich, kauft er dem Kind auch mal ein Eis (ich meine wirklich Eis!!), ein Geburtstagsgeschenk oder fährt er mit dem Kind in den Urlaub. Für meinen Ex-Mann ist mit der Zahlung des Unterhalts alles abgegolten. Es gibt nur was Kleines zum Geburtstag. Kein Eis, kein Urlaub, kein Spielzeug... Ich bin sehr gespannt, was Frau Bader antwortet... Liebe Grüße Schneck78
mellomania
wenn es kein sonderbedarf wäre hier ein tip: einen schreibtisch benötigt kein erstklässler. alleine aufgaben machen können sie noch nicht. schulranzen gibt es für sehr wenig geld gebraucht. das muss kein neuer für mehrere hundert euro sein. du wirst sehen wie der ranzen nach ein paar monaten aussieht. wir haben alles gebraucht gekauft, auch die schreibtische später. da kannst du was dafür zu seite legen wenn du keine unterstützung bekommen solltest.
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