Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

SCHENKUNGSSTEUER

Frage: SCHENKUNGSSTEUER

Sunshine333

Beitrag melden

Sehr geehrte Frau Bader, mein Mann hat aus erster Ehe noch immer ein Haus mit seiner Exfrau. Dort leben diese und sein erwachsenes Kind aus dieser Ehe. Er möchte nun klare Linien und möchte seine Hälfte der Exfrau schenken, damit sein ältestes Kind später alles erbt. Wie hoch ist der Prozentsatz an Schenkungssteuer Gibt es Mindest oder Höchstgrenzen? Wäre die Steuer anders zu berechnen wenn er die Haushälfte dem erwachsenen Kind schenkt ? Vielen Dank für Ihren Einsatz.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, das Kind hat einen Freibetrag von 400.00 €, $ 16 ErbStG. Mit der Ex ist er nicht mehr verwandt, da sind es nur 20.000 €, steht im gleichen Paragraph. Liebe Grüße NB


Felica

Beitrag melden

Lasst euch da besser beim Notar beraten und beim Finanzamt. Ich würde meinen, er sollte seine Hälfte besser direkt dem älteren Kind schenken, da dürften die Freigrenzen deutlich höher sein. Aus dem Bauch heraus gesagt. Weil direkte Linie. Außerdem sollte er sicher stellen das es wirklich an das Kind geht. Nicht das die Ex nun sagt, alles super und es dann verkauft und Kind bekommt nichts. Das kann er nämlich schwer steuern wenn sie es erst einmal hat. Notar wäre eh nötig.


Car.78

Beitrag melden

Das ist einfach. Er soll seinen Hausanteil unbedingt seinem Sohn überschreiben (steuerfreier Freibetrag sind da 400.000€ innerhalb von 10 Jahren). Damit hat er dann auch gleich die Sicherheit, dass es auch wirklich der Sohn bekommt. Seine Ex hat nur noch einen Freibetrag von ca. 20.000€, der Rest wird hoch besteuert. Als Ehefrau hätte sie 500.000€, aber sie sind ja geschieden, da gilt das ja nicht mehr.


Ani123

Beitrag melden

Ich würde es auch direkt dem Kind schenken. Da das Kind als erwachsen beschrieben wird gehe ich von volljährig aus. Wenn die KM es geschenkt bekommt gehört es ihr und sie kann damit machen was sie möchte. Selbst, wenn ihr schriftlich festlegt, dass sie es fürs Kind bewahrt. Was will der KV machen, wenn sie es trotzdem nicht an ihm weitergibt oder verkauft? Wenn es das Kind bekommt kann auch festgelegt werden ab wann es ihm ganz gehört, bsp. ab 21 Jahre. Dem KV sollte bewusst sein, dass das Kind es auch vekaufen kann. Die Idee, dass er Klarheit haben möchte finde ich gut, vor allem es jetzt zu machen, wo scheinbar alle gesund sind. Oft wird es erst gemacht wenn jemand erkrankt ist oder gestorben ist. Im Fall vom Tot tritt die Erbfolge ein. Wenn der KV mehrere Kinder hatte würden alle die Hälfte des Hauses anteilig erben.


Lewanna

Beitrag melden

Auf jedem Fall dem Kind schenken. Stell mal vor die Ex-Frau heiratet nochmal. Dann wäre der Mann ja auch in der Erbfolge. LG


Sunshine333

Beitrag melden

Schon mal vielen Dank für die netten Antworten. Das ist echt alles schwierig...


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.