Mitglied inaktiv
Sehr geehrte Frau Bader, erstmals ein ganz großes Lob, das Sie hier soviele Fragen beantworten ! Ich habe folgendes Problem. Mein Mann und ich wollen bzw. werden uns scheiden lassen. Wir haben uns mit allem gütig geeinigt. Nun haben wir vom Anwalt ein Schreiben erhalten, das wir aufgrund dessen, das eine Gütertrennung veinbart worden ist ( erfolgt im November 2007 durch Notar ) , also keine Regelung des Versorgungsausgleichs erfolgt ist, müssen wir vor Stellung eines Scheidungsantrages nicht warten. Die Trennungszeit von einem dreiviertel Jahr ( Bayern) ist bereits erfolgt. Nun möchte der Anwalt einen Vorschuss von 1400 EURO ( Gerichtskosten) haben. 700 EURO müsste ich aufbringen, habe aber dieses Geld leider nicht. Mein Noch-Ehemann wird im Januar wieder Vater und ich möchte schnellstmöglich die Scheidung. Ich verdiene 1400 netto. Habe ich Anspruch auf Unterstützung oder einer Ratenzahlung ! Wo kann ich Hilfe beantragen ! Lieben Dank Schöne Grüsse, Tina
Hallo, sorry - anwaltlich Vertretenen darf ich hier nicht helöfen. Standesrecht. Liebe Grüsse, NB
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