Snowflower123
Hallo Frau Bader, bei uns im KiGa ist die Nachmittagsbetreuung wegen Personalmangel ausgefallen und ich musste deshalb unbezahlten Urlaub nehmen. Ist der Träger verpflichtet, mir die Kosten zu erstatten? Danke schon vorab und viele Grüße Snowflower123
Hallo, 1. Wesentlich ist, was im Vertrag steht 2. Wenn alle plötzlich erkrankt sind u der Träger keine Möglichkeit hatte, kurzfristig Ersatz zu finden, liegt höhere Gewalt vor - und die entbindet vom Schadensersatz Liebe Grüße NB
mellomania
nein ich denke nicht. wenn die tagesmutter krank werden würde, müsstest du auch selbst betreuen. dafür hast du ja unbezahlten urlaub bekommen.
HeyDu!
Ggf. besteht ein Schadenersatzanspruch, um diesen zu prüfen müsste man aber alle Umstände im Detail kennen... Wegen nachträglicher Unmöglichkeit nach § 280 I, III i.V. § 283 BGB sehe ich in diesem Fall nicht, es bestand ja zumindest die Möglichkeit Personal anderweitig zu verpflichten. Ggf. Schadenersatz neben der Leistung gemäß § 280 I BGB. Fraglich ob der Schuldner die Pflichtverletzung zu vertreten hat. Es macht einen Unterschied ob das Personalproblem vorher bekannt war und der Träger hätte agieren können oder ob das Personalproblem "spontan" entstand. Eine präzise Antwort kann man also meiner Meinung nach nicht geben.
HeyDu!
Achso, wichtig ist auch ein Blick in den Vertrag... Ggf. ist dazu etwas geregelt. Durchaus möglich der Träger hat sich für solche Situationen vertraglich abgesichert, dann zählt natürlich die Vereinbarung darüber im Vertrag. Bg
cube
Und zu dem bereits gesagten kommt auch: wie lange fiel diese Betreuung aus? 2 Tage, 2 Wochen oder 2 Monate...
HeyDu!
Cube, Schaden ist Schaden... daher völlig egal wie lange und oft. Wurde mir zumindest so gelehrt und macht durchaus Sinn.
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