Jessiname
Ich arbeite eigentlich in Teilzeit habe jedoch zum 01.02 eine Hochstufung auf 40 Stunden in einer leitenden Position bekommen. Jetzt wo mein Arbeitgeber von der Schwangerschaft weiß möchte er mich zurück stufen. Es würde ein Beschäftigunsverbot ausgesprochen werden da ich im Einzelhandel tätig bin, die hochstufung war auf eine Probezeit von 6 Monaten vorerst beschränkt. Meine Frage - darf der Arbeitgeber mich jetzt wieder zurück stufen nur um das Gehalt nicht zu zahlen welches mir laut Vertrag erstmal für sechs Monate zustehen würde ? Ich hoffe auf eine Antwort: bin sehr beunruhigt weil ich auf das Geld angewiesen bin
Hallo, Nein, der Arbeitgeber kann Sie nun nicht aufgrund der Schwangerschaft wieder rückstufen. Auch nicht während der Probezeit. Liebe Grüße NB
cube
Er darf nicht die Schwangerschaft als Grund nutzen für eine Rückstufung. Wenn er eh einBV aussprechen würde, bekommt er das Gehalt doch von der KK ersetzt - es kann ihm also eh egal sein.
mellomania
er muss das zahlen was vertraglich vereinbart ist. rückstufen geht nicht. er kann nach der befristung natürlich nicht verlängern, das steht ihm zu. also die befristung einfach auslaufen lassen. bv im einzelhandel muss gut begründet sein. da gibt es eigentlich so viele ersatztätigkeiten, dass er nicht einfach ein bv ausstellen kann. büro, rechnungen schreiben etcpp..hast du einen schriftlichen vertrag in dem die hochstufung, der neue lohn und die frist drinstehen?
Mitglied inaktiv
Ich hoffe, du hast das schriftlich mit der Aufstockung. Dein Chef wäre nicht der erste, der im Falle einer Schwangerschaft das zurückzieht. Siehe die Schwangere in tz mit Absprache ab Februar in Vollzeit und plötzlich will er nicht nur weil ein BV da ist, oder die andere schwangere der ihr Minijob nicht aufgestockt wurde und nun Ärger mit dem AA hat wegen dem betrieblichen BV . ..
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