plymouth
Sehr geehrte Frau Bader, muss ich dem Vater unseres Kindes zu jedem Umgang den Reisepass aushändigen? Wir haben gemeinsames Sorgerecht, Kind ist 5 Jahre alt, lebt bei mir. Generell sind alle 2 Wochenenden Vaterzeit plus Urlaub. Der Vater möchte nun den Reisepass generell haben, da es zu Diskussionen bei Reisen ins Ausland und dortiger Fremdbetreuung kam. Laut seiner Info möchte er nicht mehr verpflichtet sein, meine Erlaubnis zu reisen einzuholen bzw. mir den Aufenthaltsort mitzuteilen. Wie sehen Sie das? Danke und mit freundlichen Grüßen!
Hallo, Hallo, grundsätzlich kann bei Ausübung seines Umgangsrechtes auch mit den Kindern in den Urlaub fahren. Das auch ins Ausland, wenn dies vorher allgemein so üblich war und nichts Besonderes darstellt. Sicherlich wird man nicht in irgendein Krisengebiet fahren, differenziert betrachten würde ich es auch, wenn es sich nicht um ein klassisches Urlaubsland handelt und einer der Parteien von dort kommt. Dann besteht die Gefahr, dass die Kinder nicht zurückkehren.Wenn es eine Fernreise ist, wird es von den Gerichten differenzierter betrachtet. Sollen jetzt kommt die Frage, wofür er einen Reisepass braucht. Für mich klingt das nach einem gestörten Elternverhältnis. Und nach Schikane. Ich halte es für selbstverständlich, dass er in mitteilt, wenn er mit dem Kind verreist und dann auch noch irgendwohin, wo er ein Reisepass benötigt. Ich würde ihm nicht grundsätzlich jedes Mal den Reisepass mitgeben. Liebe Grüße NB
desireekk
Andersrum: Er soll doch bitte darlegen, warum das Kind zum Umgang den Reisepass braucht. Den braucht es doch nur bei Reisen ins Ausland. Und da ihr dieses gegenseitig sowieso zustimmen müsst, muss der Reisepass nicht zum normalen Umgang mit. Übrigens: wie der Vater das Kind während seines gemeinsamen Urlaub mit ihm betreuen lässt, ist SEIN Ding! Da hast du nur was zu sagen wenn es gehen das Kindeswohl (massiv) verstößt. LG D
bellis123
Das hört sich nach einer Vorgeschichte an. Hattest du mal versucht ihm einen Auslandsurlaub zu erschweren? Habt ihr gemeinsames SR und ABR? Falls der Vater in Grenznähe wohnt, macht die Vorgehensweise für spontane Ausflüge sogar Sinn.
plymouth
Danke für Eure Antworten. Natürlich gibt es zu der Frage eine Vorgeschichte. Kind alleine lassen und auch "Betreuung" von einer absolut unbekannten Person (die kein Deutsch spricht) im Ausland, beides über Nacht, Kind war gerade 4. Ich gehöre nicht zu den Heikoptermüttern, die dem Vater alles erschweren müssen. Ich möchte lediglich unser Kind sicher und wohlbehütet sehen, gerade im Ausland. Es geht auch um öfter statt findende Auslandtrips zu Festivals, es ist eine deutliche Herausforderung für unser Kind, ständig hin und her zu reisen. Für mich ist es auch selbstverständlich, da anderen Elternteil den Aufenthaltsort des Kindes mitzuteilen, falls etwas passiert. Leider stösst das nicht auf Verständnis...
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