Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Reisen im BV

Frage: Reisen im BV

Deniz21

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Liebe Frau Bader. Ich bin momentan in der 20. SSW und habe seitens des Arbeitgebers ein vollständiges Beschäftigungsverbot da ich in der Apotheke arbeite. Ich müsste in der nächsten in den Ausland fliegen und wollte daher wissen ob es erlaubt ist. Muss ich vielleicht meine Urlaubstage trotz BV nehmen oder ist das komplett ausgeschlossen. Vielen Dank


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Soie müssen Urlaub beantragen, denn der AG, der ja den vollen Lohn zahlt, kann Sie jederzeit umsetzen. Liebe Grüße NB


Mitglied inaktiv

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Normalerweise ist es in einer Apotheke nicht so unverantwortbar, in der Schwangerschaft beschäftigt zu werden. Daher nehme ich an, dass du das BV wegen der Covid-19 Infektionsgefährdung erhalten hast. Dieses BV ist nicht automatisch bis zur Schutzfrist, sondern hängt davon ab, wie sich die Infektionslage weiter entwickelt. Und diese Lage entschärft sich zur Zeit. Ich würde die Reise auf jeden Fall mit dem AG abstimmen und ihm mitteilen, wann du - ggf. auch für Ersatztätigkeiten - wieder zur Verfügung stehst.


KielSprotte

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Du mußt dem AG im BV jederzeit zur Verfügung stehen - das kannst du nicht, wenn du im Ausland bist (was sich eh beißt - BV wahrscheinlich wg. Corona, aber reisen trotz weltweiter Reisewarnung, finde den Fehler). Du mußt es also mit dem AG abstimmen und Urlaubstage einsetzen.


mellomania

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dann kann die gefahr ja nicht so groß sein, dass du ein bv vom AG benötigst, was eh fraglich ist. Den AG musst du informieren, denn er kann das bv jederzeit aufheben und dann musst du sofort weiterarbeiten. wenn du im ausland bist, kannst du das nicht. seltwame einstellung, schwanger währen bv ins ausland zu fliegen...


ImvPP

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Du musst den AG benachrichtigen und sehr wahrscheinlich auch Urlaub nehmen.


cube

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Da ein BV grundsätzlich Arbeitsfähigkeit voraussetzt und jederzeit aufgehoben werden kann, müsstest du Urlaub nehmen um nicht in die Verlegenheit zu kommen, an den Arbeitsplatz zitiert zu werden und dem nicht nachkommen könntest. Hast du Urlaub ist klar, du bist bis Tag x eben im Urlaub. Tatsächlich würde ich es auch deswegen absprechen, weil es keinen guten Eindruck macht, wegen infektionsrisiko nicht arbeiten zu können/dürfen, gleichzeitig aber das Risiko einer Reise in Kauf nehme. Ich gehe davon aus, die Reise ist unumgänglich/wichtig, beim AG könnte aber eben ein anderer Eindruck entstehen.


Mitglied inaktiv

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die ap scheint Türkin zu sein, kann sein, sie muss "zuhause" etwas regeln? u.u. hat sie sich unglücklich ausgedrückt, so dass nur bei den üblichen verdächtigen verbotene urlaubseindruck entsteht?


cube

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Verboten ist Urlaub meines Wissens nach eh nicht, oder doch? Ok, mag Menschen geben, die sehen die Warnung vor Reisen als "Verbot an das sich jeder gefälligst zu halten hat". Naja.


Mitglied inaktiv

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Genau. Naja. Bei einigen gehen bei wort ausland die lampen an. Schrecklich.


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