Mitglied inaktiv
Hallo, die Mutter und Vater haben beide das Sorgerecht, sind nicht verheiratet und leben zusammen mit ihrem Kind in einer Wohnung. Die Mutter ist zwei Jahre in Elternzeit zu Hause mit dem Kind. Nach zwei Jahren geht das Kind Vormittags in die Kita, Nachmittags wird es weiterhin von der Mutter betreut. Vater arbeitet viel, sieht sein Kind Morgens und Abends für 1- 2 h und am Wochenende regelmäßig voll, war aber noch nicht allein mit dem Kind 1 1/2J unterwegs. Kind stark auf Mutter geprägt, wird auch noch ab und an gestillt. Vater hat ein sehr gutes Verhältnis zu seinem Kind (eindeutig zweiter Bezugsperson, allerdings Trennung von Mutter noch nie stattgefunden, da es Tränen gab bei mehreren Proben, auch kann der Vater das Kind noch nicht zu Bett bringen, und bei starken Problemen (Krankheit) kann die Mutter es besser trösten). Sollte jetzt eine Trennung der Eltern erfolgen, wer würde das Aufenthaltsbest.recht bekommen, wenn beide Eltern es beantragen würden.
Hallo, die Frage ist doch stark suggestiv gestellt. Da gibt es doch nur eine Antwort. Die Mutter Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Oh, ich bitte um Entschuldigung. Ich hatte die Frage für meine Freundin gestellt. Besten Dank für die Beantwortung.
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