Mitglied inaktiv
Hallo, kann es sein, dass die Rechtsanwaltskosten einer Scheidung sich daraus berechnen, was beide Partner innerhalb von drei Monaten verdienen? Ich verdiene monatlich ja nur ein drittel von dem was mein Mann verdient. Die Rechtsanwaltskosten richten sich aber nach dem gemeinsamen Einkommen? Ist das korrekt? Liebe Grüsse Sabine
Hallo, bitte lesen Sie die Hinweise. Aus standesrechtlichen Gründen darf ich dazu nichts sagen. Fragen Sie im Zweifel bei der zuständigen Kammer nach. Gruß, NB
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