Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Quarantäne

Frage: Quarantäne

bellis123

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Mein Sohn (2 Jahre) wurde als K1 in 14tägige Quarantäne geschickt. Die übrigen Familienmitglieder nicht. Mein Mann wurde daraufhin ins Homeoffice geschickt. Ich bin arbeiten. An insgesamt 3 Tagen in den nächsten 2 Wochen hat mein Mann mehrstündige WebCos was mit dem Kleinen nicht machbar ist. Also muss ich an den Tagen auch zuhause bleiben. Mein AG will, dass ich an den Tagen Überstunden abbaue. Ist das korrekt so? Müsste nicht einer von uns beiden mit voller Lohnfortzahlung (oder 67%?) freigestellt werden?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Die neue Vorschrift des § 56 Abs. 1a Infektionsschutzgesetz gewährt einer erwerbstätigen Personen, die ihr Kind infolge der behördlichen Schließung oder eines Betretungsverbots von Betreuungseinrichtungen, wie Kita und Schule sowie Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen, selbst beaufsichtigen, betreuen oder pflegen muss und deshalb einen Verdienstausfall erleiden, einen Entschädigungsanspruch. Die Auszahlung der Entschädigung übernimmt bei Arbeitnehmern für längstens sechs Wochen der Arbeitgeber. Dieser kann seinerseits bei der von den Ländern bestimmten zuständigen Behörde einen Erstattungsantrag stellen. Kein Recht auf Entschädigung haben diejenigen Beschäftigte, denen Arbeit von Zuhause durch den Arbeitgeber ermöglicht wird, soweit ihnen die „Nutzung des ortsflexiblen Arbeitens“ (so die Gesetzesbegründung) zumutbar ist. Und das ist hier die zentrale Frage. Nach meinem Dafürhalten kann man nicht gleichzeitig arbeiten und einen 2 jährigen betreuen. Leider gibt es dazu (soweit ich weiß) noch keine Rechtssprechung. Liebe Grüße NB


bellis123

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Vielen Dank Frau Bader! @all Weiß jemand, wie das mit dem Erstattungsantrag funktioniert (Berlin)? Ich schätze, dass mein AG das auf mich abwälzen wird, wenn ich damit ankomme.


Berlin!

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Das dürfte, wenn es dem Lohnersatzvefahren im Krankheitsfall entspricht kein Formular sein, dass man ausfüllen muß. Sowas macht die Lohnbuchhaltung/das Lohnbüro. Bei bzw. mit der Lohnabrechnung. Damit hast Du in aller Regel nichts zu tun.


bellis123

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Danke für den Hinweis. Das hatte ich mir auch schon für morgen überlegt, mal beim Lohnbüro anzurufen. Die haben das hoffentlich schon mal gemacht.


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