Mitglied inaktiv
Hallo, ich habe eine Frage zum Fall, dass das ein Kind beim hoeherverdienenden, privatversicherten mitversichert werden muss. Meine PKV hat mir ein entsprechendes Angebot unterbreitet, dass ich sehr hoch finde ( ca. 120 EUR/p.M.), kann ich nun auch Angebote anderer PKVs fuer das Kind einholen oder bin ich auch beim Kind an meine PKV gebunden? Herzlichen Dank fuer die Hilfe, denn ich habe nach langer Recherche im Internet keinen Hinweis finden koennen. Gruesse
Mitglied inaktiv
Grundsätzlich hast Du die Möglichkeit das Kind bei jeder beliebigen PKV zu versichern. Aber: Bei deiner PKV bestht "Kontrahierungszwang". D. h. sie müssen das Kind zu einem deinem Gleichwertigen versicherungsschutz versichern, egal ob es krank zur Welt kommt und normalerweise nicht genommen würde. 120 EUR ist nicht gerade wenig, wird aber eben auch viele Leistung beinhalten. Sofern beide Elternteile PKversichert sind, kann man die PKV sowieso bei den Eltern frei wählen. Email ist hinterlegt! Désirée Bereichsdirektorin bei einer Versicherungsgesellschaft :-)
Mitglied inaktiv
Dazu habe ich noch eine Frage... Ich bin zu 50% privat versichert, weil ich als Beamtin noch Beihilfe von 50% bekomme. Mein Partner ist gesetzlich versichert. Gibt es da eine Regelung, wo wir unser Kind versichern müssen? Und falls es privat versichert werden muss, dann auch nur zu 50% oder komplett? Liebe Grüße Kayley
Mitglied inaktiv
Bei Beamten ist ads wieder anders... Wer verdinet wieviel? Einer über der Entgeltgrenze für die KV? Viele Grüße Désirée
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besten dank ;)
Mitglied inaktiv
Öhm, im Moment bekomme ich (Polizeibeamtin) so 2000 netto raus, er (Angestellter in der freien Wirtschaft) ca 1500. Das ändert sich aber, wenn wir ein Baby haben, weil ich dann nach der Elternzeit nur noch halbtags arbeiten möchte... also auch halbes Gehalt. Wo liegen denn die Einkommensgrenzen? Ach ja, und muss ich in der Elternzeit eigentlich meine private KV weiterhin bezahlen oder kann ich für die Zeit gesetzlich versichert werden? Danke schonmal für die Antwort. Kayley
Mitglied inaktiv
Hallo Kayley, ich wuerde ganz einfach bei der Bezuegestelle anrufen und fragen. Ich bin zwar auch Beamtin, bin aber in der gesetzlichen KV geblieben und zahle meine Beitraege komplett selbst. Mein Mann ist bei der selben Versicherung Pflichtversichert. Ich habe vor, waehrend der Elternzeit in Teilzeit zu arbeiten, aber nicht gleich nach dem Mutterschutz, sondern ein paar Monate spaeter. Fuer die Zeit zwischen Mutterschutz und Teilzeit ist es bei mir so, dass ich bei meinem Mann familienversichert bin, und wenn ich in Teilzeit arbeite, muss ich dann wieder nach meinem aktuellen Einkommen KV-Beitraege zahlen. Die Einkommensgrenze (Beitragsbemessungsgrenze) in der gesetzlichen KV liegt im Moment bei 3.562,50/Monat bzw. 42.750/Jahr. Viele Gruesse Christa
Mitglied inaktiv
Dein Kind kann beim Vater kostenlos mitversichert werden. Außerdem hat es (zumind. in Bayern) einen Beihilfeanspruch von 80 % ! Die restlichen 20 musst Du dann privat versichern. Das macht bei meiner Versicherung 20,-/monatl. ist also bezahlbar. Erkundige Dich doch bei Deiner Beihilfestelle wie Du am besten fährst! Gruß Pia
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