Mitglied inaktiv
Hallo, ich möchte, dass im Falle meines Todes nicht meine Familie oder die Familie des Vaters das Erziehungsrecht für meine Tochter (ET Dez. 01) erhält, sondern eine Freundin. Das Kind wird allerdings nicht getauft. Gibt es dafür rechtliche Regelungen? Reicht ein Testament oder sollte ich die Sorgerechts/Erziehungsrechts-Entscheidung notariell oder sonstwie beglaubigen lassen??? Und wieviel Recht erhält der Vater (uneheliches Kind) in einem solchen Fall, dass mir etwas zustößt und mein Wunsch existiert, diese Freundin möge das Kind großziehen? Vielen Dank, C. Lem
Hallo, Liebe, Sie können zusammen mit Ihrem Mann/ Partner ein Vorsorgetestament machen. Dies ist beim Notar möglich. Die Notarkosten bestimmen sich nach dem momentanen Wert des zu vermachenden Erbes. Man muss da genaue Angaben zu den einzelnen Positionen machen. Ich nehme an, dass es bei einem Vorsorgetestament feste Gebühren gibt – fragen Sie unverbindlich bei einem Notar oder der Notarkammer an. Man kann es ist aber auch zu Hause handschriftlich + Ort + Unterschrift von beiden erstellen. Wenn man nicht verheiratet ist, muss jeder ein eigenes Testament alleine erstellen. Dann rate ich, das Testament gegen eine geringe Gebühr im Amtsgericht zu hinterlegen. Das dient nur der Sicherheit, dass es nicht verloren geht. Man kann es auch bei Freunden/ Verwandten deponieren. In der Regel folgt das Gericht diesem Testament, es sei denn, es hält die Person nicht für geeignet. Dann entscheidet es im Kindswohlinteresse anders. Dies kann am Alter der Person oder an ihrem Lebenswandel liegen. Gruß, NB
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