Elve33
Hallo, auf den Seiten vom BmFSJ steht das für den Bezug für Leistung für die Partnerschaftsmonate ab dem 14. Lebensmonat keine Unterbrechung des Elterngeldbezuges bestehen darf gilt das nur für einen Elternteil oder für beide? Des Weiteren dürfen beide max 30 h arbeiten innerhalb dieser 4 Monate. Aber heißt das jedem stehen 30 h zu oder beide teilen sich 30 h also 15 und 15 h Grüße Elve 33
Hallo, einer der Eltern muss Elterngeld bekommen haben. Außerdem dürfen beide Eltern für den entsprechenden Zeitraum jeweils nur zwischen 25 und 30 Stunden arbeiten. Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Irgendjemand muss in jedem der LM vor Beginn der Partnerschaftsmonate EG oder EG Plus bekommen haben. Sie LM 1-12, er 13-14, PSM ab LM15 => ok Sie LM 1-12, er 11-12, PSM ab LM13 => ok Sie LM 1-22 (EG Plus), er 13-14, PSM ab LM23 => ok Sie LM 1-22 (EG Plus), er 13-14, PSM ab LM25 => nicht ok Und JEDER muss 25-30h arbeiten. LG Lilly
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