Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Parkplatzfrage

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Parkplatzfrage

Mitglied inaktiv

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Hallo mir hat jemand erzählt, dass Schwangere auch auf Behindertenparkplätzen parken dürfen. Stimmt das??? LG Yvonne


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, nein. Wieso auch? Auf dem Behindertenparkplatz dürfen nur Schwerbehinderte mit einem speziellen Parkausweis parken. Diesen Parkausweis bekommen nur Schwerbehinderte mit dem Merkzeichen "aG" (außergewöhnlich gehbehindert) oder "Bl" (blind) im Schwerbehindertenausweis. Also selbst ein "nur" Gehbehinderter hat keinen Anspruch auf diesen Parkausweis. Daher hat eine Schwangere erst Recht keinen Anspruch auf einem solchen Parkplatz zu parken. Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

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nein , nur die behinderten Ausweiß haben mit g oder ich glaube a ist das( für blinde) die gefahren werden aber nicht schwanger


Mitglied inaktiv

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Für Parkplätze in Parkhäusern (Karstadt, etc.) gilt das aber schon, solange es keine Eltern-Kind-Parkplätze gibt. Mit Kugel oder MaxiCosi sind die normalen Parkplätze meistens zu schmal um noch aus der Tür zu kommen...


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