Frage: Nutzungsentschädigung

Ich habe bereits gestern eine Antwort wegen der Nutzungsentschädigung erhalten. Dazu habe ich noch weitere Fragen: Mir ist noch leider nicht klar wie ich eine Nutzungsentschädigungsantrag stellen kann. (Ohne Anwalt!) Könnten Sie mir bitte dazu noch Informationen geben? Wenn ich das von dem Richter (in dem Rahmen des noch nicht abgeschlossenen Wohnungszuweisungsantrags) einfach fordern soll, muss ich einen Wert angeben? Oder reicht es aus wenn ich die Quadratmeter von der Wohnfläche nenne, so dass er sich anhand diesen die Kosten errechnen kann? Kann man das auch rückwirkend fordern, oder erst dann ab nächstes Monat?

von susittt am 20.12.2022, 12:42



Antwort auf: Nutzungsentschädigung

Hallo, ich kenne den Stand des Verfahrens nicht. Zum einen kann die Nutzungsentschädigung beim Unterhalt berücksichtigt werden (Wohnwert). Oder eben gesondert beim Familiengericht. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 21.12.2022