cremedelacreme
Hallo Frau Bader, ich habe eine Frage bezüglich der Notbetreuung in Kitas. Laut neuster Verordnung, haben Eltern einen Anspruch, wenn sie erwerbstätig sind oder sich in einer schulischen Ausbildung befinden (Hessen). Bei mir greift aber ein spezieller Fall. Ich bin Schülerin in einem besonderen Schulmodell, wo der Präsenzanteil auf zwei Abende beschränkt ist und als Ersatz für die restlichen Tage und Stunden sollen von zuhause aus Inhalte erarbeitet werden. Diese "Home-Learning" Zeit wird auch auf einer Bescheinigung mit 30 h wöchentlich angegeben. Nun habe ich mir schon die letzte Zeit ein Bein ausgerissen und versucht Kinderbetreuung und Schule unter einen Hut zu bekommen aber es lässt sich nicht miteinander vereinbaren. Ich habe schon jetzt große Lernrückstände und die Leistungen sind schlechter geworden. Habe ich einen Anspruch auf Betreuung, für einzelne Tage ?
Hallo, Für die Notbetreuung der Kinder in Kitas und Schulen gibt es keine einheitliche Regelung, die für ganz Deutschland gilt. Das heißt, es gibt laut Beschluss zwar die Empfehlung, die Kinder wo immer möglich zu Hause zu betreuen, aber jedes Bundesland kann selbst darüber entscheiden, wie und in welcher Form es eine Notbetreuung anbietet und wer darauf Anspruch hat. Daher kann es in den einzelnen Bundesländern auch unterschiedliche Regelungen geben. Liebe Grüße NB
la-floe
Moin, wenn du im home-learning bist dann nicht. Erstmal sind die dran, die zwingend in Präsenz arbeiten müssen. Ich kann verstehen, wenn du dich überfordert fühlst baer da müssen wir leider durch. floe
Felica
Frage nach. Würde mich wundern wenn du nicht auch Anspruch drauf hättest. ich kopiere dir das mal hier rein: eine Betreuung nicht auf andere Weise sichergestellt werden kann, insbesondere, weil beide sorgeberechtigten Elternteile, in deren Haushalt sie wohnen, ihrer Erwerbstätigkeit oder ihrem Studium nachgehen müssen. Das Vorliegen dieser Voraussetzungen ist durch Bescheinigungen, insbesondere des Dienstherrn oder Arbeitgebers, rechtzeitig, möglichst eine Woche im Voraus, nachzuweisen. Entsprechendes gilt für berufstätige oder studierende Eltern, die mit einem oder mehreren minderjährigen Kindern zusammenleben und allein für deren Pflege und Erziehung sorgen, die Betreuung zur Sicherstellung des Kindeswohls von den zuständigen Jugendämtern angeordnet worden ist, für sie ein Bescheid des zuständigen Sozialhilfeträgers über die Gewährung einer Maßnahmenpauschale nach der Vereinbarung zur Integration von Kindern mit Behinderung vom vollendeten ersten Lebensjahr bis zum Schuleintritt in Tageseinrichtungen für Kinder vom 1. August 2014 in der jeweils geltenden Fassung vorliegt, oder ohne die Betreuung im Einzelfall für Eltern und Kinder eine besondere Härte entstünde, die sich durch außergewöhnliche und schwerwiegende Umstände von den durch den Wegfall der regelhaften Betreuung allgemein entstehenden Härten abhebt. Von der Seite hier: https://soziales.hessen.de/kita-regelbetrieb-seit-dem-6-juli Da steht ja extra drin sofern die Eltern die Betreuung nicht übernehmen können weil beide bzw bei Alleinerziehenden wohl ein Elternteil aufgrund von Arbeit oder Studium die Betreuung nicht gewährleisten können. Homeoffice wird zudem inzwischen Präsenzarbeit gleichgestellt meines Wissens nach, weil auch den Politikern klar geworden ist das Homeoffice und kleine Kinder nicht wirklich klappt. Also im Zweifel beim JA und bei der Einrichtung nachfragen. Aber wie gesagt, es würde mich wundern wenn das bei dir nicht möglich wäre.
Mugi0303
Also das kann ich mir nicht vorstellen, dass das so einfach geht. Da hätten ja die Kinder wo beide Eltern arbeiten immer einen Anspruch auf Notbetreuung. Hier in unserem bl aber eindeutig nur, wenn einer auch systemrelevant ist. Oder auch wenn Kinder noch zur Schule gehen in Präsenz. Aber vielleicht gibt es da ja eine Ausnahmeregel. Aber eigentlich ist es ja auch nichts anderes als arbeiten. Ich arbeite auch 36 Stunden um die Kinderbetreuung daheim herum.
bellis123
Hier (Berlin) hat man nur Anspruch auf Notbetreuung, wenn einer systemrelevant ist, oder man ist alleinerziehend. Das heißt, dass viele die Kinder neben dem Homeoffice selbst betreuen müssen. Das ist vergleichbar mit deiner Situation, daher glaube ich nicht, dass du einen Anspruch hast.
Felica
Da das aber jedes BL selbst regelt, ist es völlig egal was in Sachsen oder Berlin gilt. Die Userin benötigt hessisches Recht und das begrenzt nicht auf systemrelevant. Wie in übrigen viele BL nicht.
Ani123
Ich habe eine Mitschülerin deren Kinder in die Notbetreuung gehen und das auch, wenn sie Homeschooling hat. Frag mal in der Kita und sonst bei der Gemeinde/Stadt nach. Ich denke schon, dass du Anspruch darauf hast.
KielSprotte
Anspruch vermutlich nicht, da du daheim bist. kannst nur in deiner Kita anfragen, ob evtl. ein Platz frei ist. Ich habe im Bekanntenkreis 2x die gleiche Ausgangslage: Homeoffice, Homeschooling Kind1 + Kindergartenkind. Die eine Familie darf Notbetreuung in Anspruch nehmen, da Kapazitäten frei, die andere nicht, da dort viele Eltern sind,, die entweder keine Möglichkeit von Homeoffice haben, oder halt Systemrelevante Berufe haben. Ich denke, hier ist in erster Linie der KV gefragt (Übernahme der Betreuung nach Feierabend, Wochenende) damit du in der Zeit lernen kannst. Familienleben muss dann hintenanstehen.
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