Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Nochmals zu Pflegekind=keinArbeitslosengeld?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Nochmals zu Pflegekind=keinArbeitslosengeld?

Mitglied inaktiv

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Hallo Frau Bader, Mir wird die Erziehungszeit von Nicole nicht mit angerechnet mit der Begründung, daß ich kein Erziehungsgeld erhalten habe. Dadurch habe ich dann in den letzten Jahren zu wenig gearbeitet um überhaupt Anspruch auf Arbeitslosengeld zu haben. Ich bin September 96 in Erziehungsurlaub für unser Pflegekind Nicole gegangen. Im September 98 kam dann unser Adoptivkind Annika dazu und es begann der Erzieungsurlaub für Annika. Das Arbeitsamt rechnet mir jetzt nur die Elternzeit ab September 1998 an. September 1996 bis September 1998 wird nicht mitgezählt. Es ist jetzt so, daß ich kein Arbeitslosengeld bekomme, weil ich auch kein Erziehungsgeld bekommen habe. Ist das wirklich so oder gibt es vielleicht eine Sonderregelung für die Anrechnung des Erziehungsurlaubes bei Pflegekindern für die man kein Erziehungsgeld erhält. Ich hoffe, mein Anliegen wurde jetzt etwas deutlicher. Vielen Dank, Biergit+2Hexen


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, verstanden habe ich es - aber eine Lösung habe ich so einfach nicht parat, dafür ist das Problem zu selten. Wenn ich ewig nachrecherchiere, würde das den hiesigen Rahmen sprengen. Schauen Sie mal auf www.arbeitsamt.de Gruß, NB


Mitglied inaktiv

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Vielen Dank, das werde ich gleich tun!!


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