Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, Mir wird die Erziehungszeit von Nicole nicht mit angerechnet mit der Begründung, daß ich kein Erziehungsgeld erhalten habe. Dadurch habe ich dann in den letzten Jahren zu wenig gearbeitet um überhaupt Anspruch auf Arbeitslosengeld zu haben. Ich bin September 96 in Erziehungsurlaub für unser Pflegekind Nicole gegangen. Im September 98 kam dann unser Adoptivkind Annika dazu und es begann der Erzieungsurlaub für Annika. Das Arbeitsamt rechnet mir jetzt nur die Elternzeit ab September 1998 an. September 1996 bis September 1998 wird nicht mitgezählt. Es ist jetzt so, daß ich kein Arbeitslosengeld bekomme, weil ich auch kein Erziehungsgeld bekommen habe. Ist das wirklich so oder gibt es vielleicht eine Sonderregelung für die Anrechnung des Erziehungsurlaubes bei Pflegekindern für die man kein Erziehungsgeld erhält. Ich hoffe, mein Anliegen wurde jetzt etwas deutlicher. Vielen Dank, Biergit+2Hexen
Hallo, verstanden habe ich es - aber eine Lösung habe ich so einfach nicht parat, dafür ist das Problem zu selten. Wenn ich ewig nachrecherchiere, würde das den hiesigen Rahmen sprengen. Schauen Sie mal auf www.arbeitsamt.de Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Vielen Dank, das werde ich gleich tun!!
Die letzten 10 Beiträge
- Beschäftigungsverbot aufgrund von Mobbing?
- Rückzahlung Fachweiterbildung
- Elterngeld beim zweiten Kind
- Elterngeld beim 2. Kind – wie wird berechnet, wenn ich nach aktueller Elternzeit in Teilzeit arbeite?
- Urlaubsanspruch im Teilbeschäftigungsverbot
- Mutterschaftsgeld
- Arbeiten in der Industrie - Steht mir eine BV zu?
- Beschäftigungsverbot ist das rechtlich konform?
- Arbeitsvertrag endet vor dem Mutterschutz
- Aufenthaltsbestimmungsrecht