Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Nochmal Kü im EU wg. Schließung der Abt.

Frage: Nochmal Kü im EU wg. Schließung der Abt.

Mitglied inaktiv

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Hallo, und erstmal herzlichen Dank für die Antwort weiter unten. Trotzdem bin ich mir unsicher, wie ich mich verhalten soll, wenn ich die Kündigung (OHNE Zustimmung des Versorgungsamtes) wie alle anderen erhalte. Muss ICH das Versorgungsamt einschalten? Muss ich der Kündigung schriftlich widersprechen? Ich bin mir sicher, dass seitens des AG das Versorgungsamt nicht eingeschaltet wurde (müßten die mich sonst nicht anhören?) Tut mir leid, nochmal viele Fragen. Ich wünsche ein frohes Fest. Liebe Grüße, Gesine


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Liebe Gesine, ohne Zustimmung des Gewerbeaufsichtsamtes ist die Kü unwirksam. Wenn der AG trotz Ihres schriftl. Hinweises diese Voraussetzung nicht nachholt, müssen Sie klagen. Parallel zu der Mitteilung an den Ag würde ich selbst die Behörde einschalten. Gruß, NB


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