Mitglied inaktiv
Hallo! Ab juni/Juli gibt es doch die neuer Unterhaltstabelle. Folgende Frage. Meine Schwiegermutter hat nach 1 1/2 jahre Trennung für Unterhalt geklagt und recht bekommen. Sie bekommt monatlich 300€ Unterhalt. Obwohl sie keine Kinder, etc hat, sondern nur zu faul ist mehr als ihre 60-80 Stunden im Monat zu arbeiten. Laut internet wird sich doch einiges ändern beim neuen Unterhaltsrecht. Hätte sie dann immer noch die Chance Unterhalt zu beziehen, wenn mein Schwiegervater klage einreichen würde? Gruß
Hallo, wie soll ich das ohne Kenntnisse der Einzelheiten wissen? Am Grundtatbestand des Unterhaltes ändert sich nichts. Liebe Grüsse, NB
Die letzten 10 Beiträge
- Betreuung bei Kommunikationsproblemen zwischen den Eltern
- Beschäftigung bei einem anderen AG während der EZ
- Beschäftigung bei einem anderen AG während der EZ
- KM will alles kontrollieren.
- Bürgergeld Reform
- Elterngeld maximal ausschöpfen für Kind 2
- Mann verschwindet für immer
- Urlaubsanspruch teil BV
- Berechnung Lohn im Beschäftigungsverbot nach Elternzeit
- Mutter Kind Einrichtung