pummelchenelyas
Hallo Frau RA Bader, Ich hatte einen Gerichtstermin (25.11.2020) wegen den Umgangszeiten für den Kindsvater. Nun hatte meine Anwältin eine Neuverhandlung diesbezüglich beantragt. (11.01.2021) Nach langer Überlegung und Beratung an verschiedenen Familienzentren bin ich zu dem Entschluss genommen, diese Verhandlung nicht mehr zu veranlassen. Jetzt stelle ich mir die Frage ob man diesen Antrag „rückgängig“ machen kann? Meine Anwältin ist erst wieder in 2 Wochen erreichbar und ich würde gerne jetzt schon wissen, Ob soetwas möglich ist... Also, kann man von diesem Antrag einfach zurücktreten?
Hallo, da Sie anwaltlich vertreten sind, darf ich mich nicht einmischen. Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
11.01. ist doch schon wobei ???
pummelchenelyas
Ich meinte damit Der Antrag auf Neuverhandlung ging am 11.0.1. raus ...
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