Mitglied inaktiv
Sehr geehrte Frau Bader, meine Frage: wir sind nicht verheiratet und haben das auch nicht so schnell vor, er will natürlich das das Kind seinen Familiennamen trägt ich bin mir nicht so sicher welche rechtlichen Folgen das mit sich ziehen könnte wenn es nie zu einer Heirat (oder gererell zu einer Trennung kommt) Können Sie mir bitte auch sagen welche Vorteile/Nachteile es haben könnte. Wo kann mann so was auch nachlesen, gibt es hierfür Lektüre? herzlichen dank anita
Hallo, Vorteil: es hat etwas von seinem Vater Nachteil: es ist nicht mehr rückgängig zu machen. Das Kind kann nie Ihren Mädchennamen tragen Eine Ausnahme gilt nur bei einer Heirat mit einem anderen Mann, wenn der KV zustimmt. Gruß, NB
Die letzten 10 Beiträge
- Beschäftigungsverbot
- Kündigung während Teilzeit in Elternzeit
- Mutter Kind Einrichtung
- Baby weggenommen vom Jugendamt
- Elterngeldplus und Minijob
- Kann das Jobcenter mich zwingen Krippenplatz anzunehmen ?
- Mutterschaftsgeld bei Arbeitsgeberwechsel in Mutterschutz
- Umzug im BV aufgrund von Erbe
- Kindsvater ist handlungsfähig
- Projektlage nach Elternzeit, Kündigung/Aufhebungsvertrag?