Mitglied inaktiv
Sehr geehrte Frau Bader, meine Frage: wir sind nicht verheiratet und haben das auch nicht so schnell vor, er will natürlich das das Kind seinen Familiennamen trägt ich bin mir nicht so sicher welche rechtlichen Folgen das mit sich ziehen könnte wenn es nie zu einer Heirat (oder gererell zu einer Trennung kommt) Können Sie mir bitte auch sagen welche Vorteile/Nachteile es haben könnte. Wo kann mann so was auch nachlesen, gibt es hierfür Lektüre? herzlichen dank anita
Hallo, Vorteil: es hat etwas von seinem Vater Nachteil: es ist nicht mehr rückgängig zu machen. Das Kind kann nie Ihren Mädchennamen tragen Eine Ausnahme gilt nur bei einer Heirat mit einem anderen Mann, wenn der KV zustimmt. Gruß, NB
Die letzten 10 Beiträge
- Beschäftigung verbot
- Neuer Job trotz Kinderwunsch
- Zuschläge im partiellen Beschäftigungsverbot bei Urlaub und Krankheit
- Mutterschutz
- Elternzeit und Mutterschaftsgeld zweites Kind
- Gleitzeitaufbau während Bezug von Partnerschaftsbonus möglich?
- Wiedereinstieg nach Elternzeit
- Unterhalt und Kindergartengebühren
- Verzweiflung, Kindesunterhalt nach dem Abitur
- Fragen zu Kündigung in Elternzeit und Wohnsitzänderung