Samsone
Guten Tag, ich habe eine Frage zu den Restmonaten des Anspruch auf ALG 1: Wenn bei mir 12 Monate Anspruch auf ALG 1 festgestellt wurden, ich es z.B. 8 Monate lang beziehe, dann für ein Jahr eine befristete Tätigkeit ausübe und mich daraufhin wieder arbeitslos melden muss, kann ich dann noch die restlichen 4 Monate des ursprünglichen Anspruches nachholen? Werde ich die gleiche Höhe an Arbeitslosengeld erhalten, wie vor Beginn der befristeten Tätigkeit? Wie lange können die fehlenden Monate nachgeholt werden? Gibt es einen Zeitraum, nachdem sie verfallen? Vielen Dank für Ihre Hilfe!
RUB
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