Bekki91
Hallo Frau Bader, vielen Dank für die schnelle Antwort. Ich habe meine Frage nicht eindeutig gestellt, deshalb versuche ich es noch mal. Mein Arbeitsverhältnis beginnt am 10. Oktober wieder mit Urlaub aus der Vollzeitbeschäftigung. Würde doch dann bedeuten, dass ich auch erstmal wieder unter Vollzeit laufe, richtig? Zu der mündlich vereinbarten Teilzeitbeschäftigung Anfang November würde es ja dann nicht kommen. Würde ich dann im BV Vollzeitgehalt bekommen oder das der TZ? Sie schrieben ja, dass ich den Lohn ohne BV bekommen würde. Jetzt ist nur die Frage, wonach mich mein AG einstufen wird? Ich hoffe, ich habe Sie nicht ganz verwirrt. Vielen Dank schon mal.
Hallo, im Okt VZ-Lohn und ab Nov. TZ-Lohn. Liebe Grüße NB
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