Alexis86
Guten Tag Frau Bader, erstmal herzlichen Dank für Ihre Antwort! Was genau heißt 'nachweisbar geltend gemacht'? Ich habe ihn mehrmals schriftlich aufgefordert Betreuungsunterhalt und Kindesunterhalt zu zahlen. Kindesunterhalt hat er dann den Mindestsatz bezahlt, Betreuungsunterhalt hat er abgelehnt. Vielen Dank und Liebe Grüße
Hallo, Sie müssen beweisen, dass Sie ihn in Verzug gesetzt haben. Liebe Grüße NB
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