Mitglied inaktiv
Hallo liebe Frau Bader, ich wollte nur mal nachfragen, ab welcher Höhe des Bruttogehaltes man Anspruch auf Mutterschutzgeld (DM 25) von der Krankenkasse hat. Mit freundlichem Gruß Claudia
Liebe Claudia, Wie hoch das Mutterschaftsgeld der gesetzlichen Krankenkasse ist (ich gehe davon aus, dass Sie pflichtversichert sind), richtet sich nach Ihrem durchschnittlichen Netto-Arbeitsentgelt der letzten drei Kalendermonate bzw. der letzten 13 Wochen vor Beginn der Schutzfrist (vor der Entbindung). Es beträgt jedoch höchstens 25 DM für jeden Kalendertag. Lag Ihr durchschnittliches Netto-Arbeitsentgelt höher, erhalten Sie die Differenz von Ihrem Arbeitgeber. Er muss diesen Betrag als Zuschuss zum Mutterschaftsgeld bezahlen. Für das Mutterschaftsgeld brauchen Sie keine Steuern und Sozialabgaben zu zahlen. Als 630-er erhalten Sie nur eine einmalige Zahlung. Gruß, NB
Die letzten 10 Beiträge
- Erneut schwanger in Elternzeit
- Verfahren Sorgerecht (ABR): Was kann beantragt werden?
- KITA 1. Wahl wegen und Entfernung, trotzdem nur spontan platz in waldkindergarten bekommen mit kurzen zeiten und 40min weg bergauf
- Elterngeld , Kündigung und ALG1
- Elternzeitwechsel von Mutter zu Vater
- Nachtrag zum Arbeitsvertrag in Elternzeit
- Bezahlung Resturlaub von vor der Elternzeit bei wiederaufname alter Arbeitsvertrag
- Bezahlung Resturlaub von vor der Elternzeit bei wiederaufname alter Arbeitsvertrag
- Mutterschutzfrist Stille Geburt/Frühgeburt
- Mutterschutzgeld 2. Kind während Elternzeit