Mitglied inaktiv
Sehr geehrte Frau Bader, ich bin schwanger und arbeite im Krankenhaus als Krankenschwester. Leider verstehe ich das MuSchG nicht so richtig. Ich weiß, daß ich an Sonn-und Feiertage arbeiten muß/darf, wie habe ich folgendses zu verstehen?: ... wenn ihnen in jeder Woche einmal eine ununterbrochene Ruhezeit von mind. 24 Std. im Anschluss an einer Nachtruhe gewährt wird. Habe ich dann Montags danach immer frei? Wie verhält sich das, wenn ich z.B.Sonntag und Montag, der ein Feiertag ist, arbeiten muss. Wieviele Tage am stück darf man als schwangere haben. Normalerwiese habe wir eine Fünftagewoche (tgl.7,5 Std.)aber manchmal arbeite ich 8 Tage am stück und habe dafür mehere Tage am stück frei. Ist das rechtlich? Ich weiß, viele Fragen. Ich hoffe trotzdem, daß sie mir diese verständliche beantworten könnten. Mit freundlichen Grüßen Rebecca
Hallo, als Krankenschwester darf man an Sonn-und Feiertagen arbeiten. Als Ausgleich muss man einen anderen Tag frei bekommen. Und ein Tag hat eben 24 Std. Gruß, NB
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