HenriettaundderZwerg
Moin, irgendwie liest man immer etwas anderes und ich bin ganz verwirrt. Ich habe mich in meiner ersten Elternzeit (andauernd) Nebenberuflich selbstständig gemacht. Ich bin weiterhin über meinen AG gesetzlich KV versichert und mein neuer Mutterschutz wird eine Woche nach Ende meiner aktuellen Elternzeit beginnen. Nun zu meiner Frage: Hat es Auswirkungen auf mein MuSchu Geld, wenn ich in dieser Zeit in meiner selbstständigen Nebentätigkeit arbeite und Rechnungen stelle/Zahlungseingänge generiere? Darf ich in dieser Zeit überhaupt weiter selbstständig arbeiten? Danke! Viele Grüße Henrietta
Hallo, auf das Mutterschaftsgeld nicht, aber auf das Elterngeld. Hier verschiebt sich nämlich der Bemessungszeitraum. Es gilt das letzte abgeschlossene Kalenderjahr vor Geburt. Liebe Grüße NB
HenriettaundderZwerg
Vielen Dank. Also kann ich ohne Sorge um as Mutterschaftsgeld aus dem Angestelltenverhältnis auch im Mutterschutz selbstständig Rechnungen stellen.
Mitglied inaktiv
Ja aber wenn die Zahlungen während des Bezugs von elterngeld erfolgt, wird dieses gekürzt --- > zuflussprinzip
HenriettaundderZwerg
Das Mit dem Elterngeld weiß ich, danke :)
Da ich von einer in die nächste elternzeit starte bekomme ich sowieso nur mindestsatz
das geht sich aus. Für mich war daher vorallem die Frage um das Mutterschaftsgeld wichtig.
Lieben Dank Ihnen beiden!
Die letzten 10 Beiträge
- Stillzeit in der Tierarztpraxis
- Elternzeit
- Urlaub aus Mutterschutz Zeit nehmen
- Rückfrage zu Elterngeld und Partnermonate / Sind Änderungen der Aufteilung Elterngeld / ElterngeldPlus möglich?
- Kinderärztin möchte keine Verordnung für eine KG ausstellen-Gründe?
- Elterngeldantrag, alleinerziehend
- Resturlaub nehmen in Teilzeitarbeit in Elternzeit
- Resturlaub nehmen in Teilzeitarbeit in Elternzeit
- Erneuter Kinderwunsch in Elternzeit
- Steuerbescheid für Elterngeld