Alexander1
Guten Tag Frau Bader, Ich bin jetzt seit Anfang März in Elternzeit, und meine Finanzielle Lage hat sich dadurch natürlich geändert. Mein erstes Kind ist 2,5 Jahre alt und geht in die Kita. Mein Lebensgefährte ist nicht der Leibliche Vater von meinem Sohn, wir sind nicht verheiratet oder der gleichen. Leben zwar im gleichen Haushalt und mein zweites Kind ist von ihm. Nun hab ich ALG 2 beantragt, bis mein Elterngeld durch ist und den ALG zwei Bescheid beim Träger der Kita eingereicht. Der Träger hat jetzt aber auch den Lohn von meinem Lebensgefährten mitberechnet. Dieses stand im ALG zwei Bescheid. Somit wird jetzt Kindergeld, Unterhalt vom leiblichen Vater, mein ALG zwei und der Lohn meines Lebensgefährten angerechnet. Und ich komme auf eine " nette" dreistellige Summe monatlich für 6 Stunden Betreuung ohne Verpflegung. So nun zur Frage Muss mein Lebensgefährte für MEINEN Sohn finanziell mit aufkommen oder darf der Träger der Kita seinen Lohn nicht bzw nur teilweise anrechnen? Ich bedanke mich! MfG Alex
Hallo, das kommt darauf an, was in der Satzung des Kindergartens bzw. des Trägers dazu geregelt ist. Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Das ist von Region zu Region unterschiedlich. In Stadt A spielte bei mir der neue Mann gar keine Rolle. In Stadt B wurde mir dann ein fiktiver Trennungsunterhalt angerechnet. In Stadt C zählte dann das Gesamteinkommen des Haushaltes. Fazit: Frag nach wo es bei Euch berechnet wird.
Sternenschnuppe
LG oder Ehemann ist dabei egal. Durch das zweite Kind ist er Dir ja auch zu Betreuungsunterhalt verpflichtet.
Die letzten 10 Beiträge
- Elterngeld bei 2. Kind - Kleingewerbe
- Wann Arbeitszeugnis anfordern
- Beschäftigungsverbot
- Inobhutnahme
- Rückfrage zu Elterngeld und Partnermonate / Voraussetzung gemeinsamer Haushalt?
- Eingruppierung nach Elternzeit
- FSJ, unter 18, Anrechnung auf Unterhalt
- Überfordert wie es weiter geht und was ich alles regeln muss
- Resturlaub nach Elternzeit bei Kurzarbeit
- Resturlaub nach Elternzeit bei Kurzarbeit