sternchen1410
Hallo ich bin noch bis Dez. in EZ. Da ich seit dem 15.10 wieder arbeite, weiß ich das ich das melden muß, was ich auch getan habe. Nun habe ich von meinem bisherigen AG ein Schreiben erhalten daß ich noch 5 Urlaubstage über habe die mir ausgezahlt werden. Muß ich dieses auch anmelden und wirktz sich das dann auch auf mmein Elterngeld aus? Oder bleiben mir in jedem Fall 300 Euro Elterngeld
s.u.
bianca1990
Hallo , da du ja nur 300 € also den MINDESTsatz bekommt wird NIX abgezogen . Weniger als Mindest geht ja nicht ;) . Da muss man nur nachweisen das man halt nicht merh als 30h wtl. arbeitet. Ob du das zusatzgeld melden musst weiß ich allerdings nicht aber denke es wäre irrelevant (wird ja eh nix abgezogen) .
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