Flix14
Sehr geehrte Frau Bader, Ich habe meinen Elterngeldantrag am 09.11.2017 (!!!) gestellt, am 02.07.2019 (!!!) kam der endgültige Bescheid. Müsste die Elterngeldstelle den Betrag nicht verzinsen? Falls von Bedeutung: Zwillinge sind 2017 geboren. Ich habe Mischeinkünfte, also 2016 erstmal Bemessungszeitraum. 2016 lag eine Schwangerschaftsbedingte Erkrankung vor. 2015 + 2014 Elterngeldbezug. Zunächst wurde Basiselterngeld (07.02.18) beschieden ohne Begründung. Ich habe Widerspruch (05.03.18) eingelegt, wurde abgelehnt (13.07.18). Ich habe mich an eine höhere Stelle (Fachaufsicht) gewandt. Widerspruchsbescheid zurückgenommen. Erneuter vorläufiger Bescheid (31.07.2018) Basiselterngeld. Steuererklärung, Künstlersozialkassenbescheid (30.10.18) und anderes auf erneute Forderung (28.11.18) nachgereicht. 7,5 Monate nach Nachreichung und durch erneutes Einschalten der Fachaufsicht endgültiger (positiver) Bescheid.
Hallo, nicht dass ich wüsste. Der Staat verzinst ja auch nicht die Vorauszahlungen von Einkommensteuergeldern. Liebe Grüße NB
Dojii
Hast du nach 3 Monaten nach der letzten Einreichung (also nach 28.11.2018) keine Untätigkeitsklage eingereicht?
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