Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Mitteilungspflicht

Frage: Mitteilungspflicht

JosiH

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Hallo, Ich bin aktuell in der 5.SSW. Ich arbeite im RD und darf meinen Beruf somit leider nicht mehr ausüben. Aktuell bin ich auf Grund der starken Übelkeit bis zu meinem 1.FA Termin in 2 Wochen krankgeschrieben. Jetzt ist meine Frage, ob ich gesetzlich verpflichtet bin meinen AG dennoch direkt von der SS zu erzählen oder reicht es, wenn ich ihm nach dem FA-Termin an dem ich auch das voraussichtliche Entbindungsdatum erfahre Bescheid gebe. Aktuell weiß noch niemand von der SS und ich bin ehrlicherweise mit dieser Entscheidung grad überfordert. Danke und Gruß


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie sagen ja, dass Sie wahrscheinlich ein BV bekommen. Das kann der AG nur aussprechen, wenn er etwas von der Schwangerschaft weiß. Da ein BV erst nach Beendigung der Krankschreibung ausgesprochne werden kann, hat es solange Zeit. Aber es ist fair, es zeitnah mitzuteilen, der AG muss ja planen. Liebe Grüße NB


desireekk

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Das MuSchuG sagt dass die Schwangere die Schwangerschaft mitteilen „soll“, nicht „muss“. Es bleibt also die überlassen ab wann du es mitteilst und dich unter dem Schutz des MuSchuG stellst. VG D


MamaausM2

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Solange du krankgeschrieben bist, kann ein BV vom AG eh nicht ausgesprochen werden. Denn das geht einem BV immer vor


Berlin!

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Es gibt keinerlei gesetzliche Verpflichtung, über eine bestehende Schwangerschaft zu informieren. Allerdings kann Dein AG die Schutzgesetze auch nur dann beachten, wenn er von einer Schwangerschaft weiss.


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