Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Mithilfe im Familienbetrieb erlaubt?

Frage: Mithilfe im Familienbetrieb erlaubt?

meinesonnenscheinchen

Beitrag melden

Hallo liebe Frau Bader, ich bin für PR und Events in einer Werbeagentur angestellt und derzeit in Elternzeit. Mein Mann führt einen Handwerksbetrieb. Er arbeitet überdurchschnittlich viel. Um ihn zu entlasten, würde ich ihn in meinen freien Zeitfenstern gerne zumindest im Büro etwas zur Hand gehen, also bspw. die Unterlagen für den Steuerberater vorbereiten, die Ablage einsortieren, Kurierfahrten und Korrespondenz erledigen etc. Muss ich bei solchen "nicht qualifizierten" Aufgaben meinen Arbeitgeber um Genehmigung fragen? Oder läuft das unproblematisch unter informeller "Familienhilfe"? Und angenommen, ich würde mit Blick auf eine Veranstaltung oder ein Bauprojekt gerne mal in meinem Fachgebiet für den Familienbetrieb tätig werden und eine Einladung oder einen Bericht an die Presse geben (die mein Arbeitsgeber bei Veröffentlichung ja sehen könnte) - wäre das problematisch? Oder ginge das ein, zwei Mal im Jahr ohne Gefahr, mich angreifbar zu machen? Vorab schon einmal vielen Dank für Ihre Einschätzung!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, für mich fällt das unter Arbeit in der Elternzeit und ich würde mir auf jeden Fall, falls der Arbeitgeber schwierig ist, von ihm eine ausdrückliche Genehmigung geben lassen. Liebe Grüße NB


cube

Beitrag melden

Das ist eigentlich Arbeitsrecht - kein Familienrecht. Kann aber sein, dass Frau Bader dazu dennoch antwortet. Ich persönlich würde sagen, frag deinen Chef doch einfach nett und freundlich, ob das für ihn ok wäre. Denn selbst wenn Frau Bader jetzt schreibt, alles kein Problem - evt. fände dein Chef es eben doch nicht so gut, wenn er deinen Namen unter einem Artikel sieht und eben nicht einschätzen/wissen kann, dass du dort keinen Nebenjob für die Konkurrenz ausübst, sondern lediglich deiner Familie hilfst.


meinesonnenscheinchen

Beitrag melden

Nachtrag: Natürlich wäre das unter normalen Umständen einfach ein Fall für eine freundliche Nachfrage beim Chef. Ließe sich ja schnell klären, und es entstünden ihm auch keine Nachteile. Dasselbe gilt aber auch für alles andere, was seit meiner Schwangerschaft angefallen ist, und der Arbeitgeber hat mir nur Probleme gemacht (Auszahlung Mutterschaftsgeld, Bitte um Zwischenzeugnis etc.). Obwohl ich ganz tapfer abgeliefert hab bis zum Mutterschutz, keine Krankschreibung, kein Beschäftigungsverbot, nichts auch nur annähernd Eigennütziges bzw. Nachteiliges für die Firma. Der Chef ist leider ein Narziss und fühlt sich durch die Schwangerschaft "verraten". Daher die Frage, ob ich mich rechtlich angreifbar mache. Denn ich muss damit rechnen, dass gegen mich verwendet wird, was gegen mich verwendet werden kann. :-(


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.