Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Missed Abort

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Missed Abort

Julienmami

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Hallo, Leider habe ich vorgestern erfahren das ich eine Missed Abort also eine Fehlgeburt habe. Ich bin jetzt in der 11. SSW und habe mich gegen eine Ausschabung für einen natürlichen Abgang entschieden. Nun ist es so das ich seitdem ich schwanger bin im BV bin da ich als Reinigungskraft arbeite. Soweit ich weiß bin ich auch so lang der natürliche Abgang nicht eingetroffen ist immer noch schwanger bzw zähle als schwanger. Wann muss ich meinen AG darüber informieren das ich eine Fehlgeburt erlitten habe? Vielen dank. Mit freundlichen Grüßen Julienmami


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, das tut mir sehr Leid. Ab Feststellung des Versterbens des Embryos gelten Sie nicht mehr als schwanger und das BV endet. Sie müssen dann auch den Ag informieren. Selbstverständlich kann der Arzt Sie krankschreiben. Liebe Grüße NB


mellomania

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sobald die diagnose steht musst du deinen AG natürlich informieren, da du ab sofort wieder arbeiten gehen musst, wie vertraglich vereinbart. es tut mir leid, dass auch du das durchmachen musst. zur Frist kannst du auch deinen gyn fragen. wer sagte dir dass du noch als schwanger gilst? ich wurde nach der AS eine Woche krankgeschrieben und nach der notop (eileiterschwangerschaft) auch.


mellomania

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die fehlgeburt wird mit der diagnose des arztes gestellt, nicht erst beim abgang selber. wie jetzt die zeit dazwischen gezählt wird, weiß ich nicht. richtig wäre, dem AG das sofort zu sagen und dich dann krankschreiben zu lassen. das bv endet dann sofort und die krankmeldung zählt.


Mitglied inaktiv

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Mit Feststellung der Fehlgeburt bist du leider nicht mehr schwanger und hast kein Anspruch auf ein BV. Sicher bist du zur Zeit krank geschrieben. Kündigungsschutz gibt es bei einer Fehlgeburt vor der 12.SSW nicht. Sorry für die ehrlichen Worte. Alles Gute!


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