Line345
Hallo Frau Bader, ich arbeite zurzeit in Teilzeit und Kurzarbeit. Ich möchte gern eine Selbstständigkeit zusätzlich ausführen und frage mich nun, welchen Bemessungszeitraum für den Elterngeldantrag angesetzt wird. Hier die Eckdaten: Erstes Kind geboren am 26.06.2019 Elterngeld bis Mai 2020 erhalten. In Teilzeit begonnen zu arbeiten Oktober 2020. Planung Beginn Selbstständigkeit im Februar 2021 Geburt zweites Kind voraussichtlich 01.07.21 Wird dann aufgrund der Selbstständigkeit der Bemessungszeitraum vor dem ersten Kind herangezogen? Viele Grüße
Hallo, es zählt das letzte abgeschlossene Kalenderjahr, also 2020. Das kann ausgeklammert werden, wenn Sie EG/ MG bezogen haben und es wird dann solange rückwärts gerechnet, bis man zu einem Jahr kommt, wo das nicht zutrifft. Das dürfte bei Ihnen 2018 sein. Liebe Grüße NB
Felica
Achtung, da du fast vor dem Mutterschutz liegst wenn die Selbstständigkeit beginnt, könnte man dir unterstellen das diese Selbstständigkeit noch vorgeschoben wird wegen dem EG. Du solltest also nachweisen das da wirklich was passiert.
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