Lucy2013
Hallo Frau Bader, ich habe eine Frage zum Thema Mindestunterhalt und Mangelfallberechnung. Der Unterhaltspflichtige zahlt seit Jahresbeginn weniger als Mindestunterhalt (-30€). Antwort auf Bitte Mindestunterhalt nach aktueller DD-Tabelle zu zahlen war, er sei ein Mangelfall (angeblich berechnet durch einen Anwalt, da er einen Haus- und Autokredit abzahlt), darüber müsse und würde er mir aber keine Auskunft geben und ich könne mich gerne ans Jugendamt wenden, dann hätte ich aber am Ende weniger als jetzt. Bisher habe ich noch keinen Kontakt zum JA aufgenommen, da er ja Unterhalt zahlte. Aber die dann jetzt künftig fehlenden 360€ im Jahr würden seinem Kind ja zustehen. Kann er tatsächlich bei einem Netto Einkommen von ca. 2.200€ und zwei unterhaltsberechtigten Kindern, mit einem Haus mit einer vermietbaren zweiten Wohnung, sich von einem Anwalt als Mangelfall „hinrechnen“ lassen, so dass eine Berechnung beim Jugendamt am Ende weniger Unterhalt bedeuten könnte? Oder ist es nur eine Drohung sein, da er eine Berechnung durch das JA auf keinen Fall möchte? Vielen Dank für Ihre Antwort.
Hallo, der Mindestunterhalt heißt nicht umsonst so. Das ist der Betrag, der mindestens gezahlt werden muss. Wenn sein Lohn nicht ausreicht, dann muss er bis zu 48 Stunden pro Woche arbeiten und sich eben notfalls einen Nebentätigkeit annehmen. Ich zitiere an dieser Stelle immer gerne den Austräger der Tageszeitung morgens um vier. Eine Ausnahme kann nur dann gelten, wenn er nicht mehr als die jetzigen Stunden arbeiten kann. Zum Beispiel weil er in Schicht arbeitet oder weil er aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten kann. Häufig sind in dieser Situation die Männer plötzlich psychisch krank. Liebe Grüße NB
cube
Alles ist möglich oder mauschelbar. An deiner Stelle würde ich daher das JA einschalten und seine Einkünfte/Ausgaben etc prüfen lassen. Erzählen, wer angeblich was berechnet hat usw kann man immer viel - ob es dann auch stimmt? SEIN Anwalt versucht natürlich, für IHN das Beste rauszuholen. Der schert sich nicht darum, ob du theoretisch mehr bekommen könntest. deswegen kümmere dich selbst darum, dass diese Aussagen auch ernsthaft überprüft werden.
Pamo
Lass den Unterhalt von einer seriösen Stelle berechnen und mach darauf aufmerksam, dass es eine vermietbare Wohnung gibt. Das Jugendamt oder ein RA macht das Der Abzug seiner Kredite für Haus und PKW ist nicht zwangsläufig OK.
Neverland
Natürlich droht er. Oder glaubst du ernsthaft, das er auch nur einen € mehr zahlt wie er müsste? Wenn die Berechnung durch das JA für ihn günstiger wäre, hätte er dich doch schon längst dahin geschickt.
Berlin!
Ihr braucht eine belastbare Unterhaltsberechnung. Am besten einen Titel. Aus der Ferne ist schlecht zu beurteilen, was nun anrechenbar ist, was mindert und was nicht. Deswegen muss das jemand beurteilen, die alle Infos und Unterlagen (!) hat.
Die letzten 10 Beiträge
- Auslauf befristeter Vertrag während Elternzeit
- Auslauf befristeter Vertrag während Elternzeit
- Elterngeld Berechnung bei zweiten Kind mit einem Abstand von drei Jahren
- Unfall in der Kita
- Teilzeit in Elternzeit
- Fachleiterzulage Beschäftigungsverbot
- Kostenübernahme entbindung
- Social Freezing, donogene Befruchtung trotz Ehe
- Elterngeld trotz Krankschreibung
- Elternzeit nicht genehmigt - Änderung verlangt