Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Mindestabstand zwischen zwei Elternzeitabschnitten

Frage: Mindestabstand zwischen zwei Elternzeitabschnitten

Minimäuschen

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Hallo Frau Bader, ich würde gern wissen, ob die Zeit, in der ich zwischen zwei Elternzeitabschnitten arbeite, eine eine bestimmte Mindestdauer haben muss. Konkret: Könnte ich nach der Elternzeit ein oder zwei Tage arbeiten und dann direkt den nächsten Elternzeitabschnitt (den ich natürlich 7 Wochen vorher beantragt habe) antreten? Könnte der Arbeitgeber den Antrag ablehnen (die Anträge werden jeweils vor dem ersten Geburtstag des Kindes gestellt)? Muss ich weitere Dinge beachten? Freundliche Grüße


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, ich verstehe nicht, was Ihnen das bringen sollte. Sie müssen sich für die ersten beiden Jahre nach der Geburt direkt verbindlich festlegen und haben deshalb auch für einen weiteren Abschnitt keinen Anspruch. Liebe Grüße NB


mellomania

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warum möchtest du es so machen? du musst ja für die ersten beiden jahre verbindlich sagen, wie lange du ez nimmst und wann du wie wieder arbeiten kommst. der sinn deiner vorstellung entschließt sich mir nicht so ganz..


Minimäuschen

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Was mir das bringt bzw. warum ich das machen möchte: Bis zum Mutterschutz im Frühjahr muss ich noch arbeiten. Die ersten Monate aus 2021 fallen also in den Bemessungszeitraum des Elterngeldes. Dank Kurzarbeit werde ich aber nicht 40h/Woche arbeiten können, was wiederum Abzüge beim Elterngeld nach sich zieht. Monate in 2020 mit Kurzarbeit lassen sich noch ausklammern - in 2021 geht das nicht mehr. Um diese Abzüge möglichst zu vermeiden, würde ich an den Kurzarbeitstagen gerne Urlaub nehmen, da der regulär bezahlt wird. Für Monate, in denen ich in Elternzeit bin, steht mir allerdings kein Urlaub zu. Deshalb war die Idee, die Elternzeit kurz zu unterbrechen und z.B. vom 30.09. - 1.10. arbeiten zu gehen, damit ich den Urlaubsanspruch für die beiden Monate auch noch habe. Damit lassen sich die Abzüge weiter verringern. Grundsätzlich spricht auch nichts dagegen, die beiden Zeiträume direkt nach der Geburt festzulegen. Die Frage ist nur, ob ich die Elternzeit so beantragen kann.


Mitglied inaktiv

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Wann soll denn das Kind geboren werden? Du hast Urlaubsanspruch bis Ende des Mutterschutz. Erst Monate, die du komplett in EZ bist, kann der AG jeweils um 1/12 kürzen Bedenke du musst dich für die ersten 2 Jahre festlegen und 2 Abschnitte sind dann weg. Für eine Antwort von Frau Bader müsstest du diese Frage neu formulieren.


mellomania

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ich denke, dass sie eben für die zwei monate, die sie je einen tag arbeitet und somit nicht komplett in elternzeit ist, den urlaubsanspruch erwerben möchte. ob der AG da mitspielt?


KielSprotte

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Denke daraun, dass es auch noch eine Zeit nach der EZ gibt - wenn ich dein AG wäre, würde ich mir diese Art des Ausnutzens nicht gefallen lassen.


Minimäuschen

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Ausnutzen würde ich das nicht nennen. Wie viel ich Anfang 2021 arbeite, entscheidet mein Arbeitgeber. Er ist derjenige, der entscheidet, wie viel Urlaub ich zum „aufstocken“ brauchen würde. Darüber, wie wir meine Arbeitszeit im Zeitraum Anfang 2021 gestalten, muss ich mit meinem Arbeitgeber erst noch verhandeln. Er könnte mich auch einfach arbeiten lassen, statt mich in Kurzarbeit zu schicken (gerade vor dem Hintergrund, dass er mich in folgenden Monaten ja gar nicht mehr beschäftigen/bezahlen müsste. Auch 2020 könnte ich erstmal mehr Kurzarbeit machen als ursprünglich vorgesehen. Diese Monate lassen sich ja noch ausklammern). Wenn ich arbeiten würde, wäre ich auf den zusätzlichen Urlaub nicht angewiesen und würde mir die Aktion sparen. Wenn ich aber nicht vorbereitet bin und nicht einmal weiß, welche Optionen ich habe, befinde ich mich in einer ganz schlechten Verhandlungsposition. Wenn mein Arbeitgeber keine negativen Folgen zu befürchten hat, werde ich möglicherweise auf Kurzarbeit null gesetzt und bekomme in der Folge etwa 15% weniger Elterngeld (und zwar nicht nur bei diesem Kind sondern vllt auch bei den/dem nächsten Kind(ern)). Es ist jetzt auch nicht so, dass ich in dem zusätzlichen Urlaub nach Malle fliegen würde und von dem Geld Party machen wollte. Ich benötige das Geld, um meine Familie zu versorgen. Zu entscheiden, ob ich die Aktion bei „gescheiterten Verhandlungen“ durchziehe oder nicht, heißt, mich zwischen meinem Arbeitgeber und meiner Familie zu entscheiden. Wenn ich wirklich vor die Wahl gestellt werde, werde ich mich sicher nicht gegen meine Familie entscheiden.


Mitglied inaktiv

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Du musst die Frage mit den Details neu stellen. Aber wie stellst du dir das praktisch vor. Immer mal wieder willst du am 30. und 1. arbeiten? Vollzeit nach Vertrag? Wann beginnt denn dein Monat mit Mutterschutz? Ab diesem wäre es egal, ob du da Kurzarbeit hast oder nicht. Dieser Monat wird nämlich ausgeklammert


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