Mitglied inaktiv
Hallo, ich werde im Internet nicht fündig. Wir leben zu viert mit zwei Kindern im Alter von 3 und 2 Jahren in einer 2,5 Zim. - 57 qm Wohnung mit Balkon in einer Genossenschaft. Mein Mann und ich haben die Wohnung ursprünglich zu zweit angemietet. Ich habe meiner Hausverwaltung jetzt etwas verspätet Mitteilung von dem zweiten Kind gemacht und habe Angst jetzt ausziehen zu müssen wegen Überbelegung. Ich wollte das alles seine Richtigkeit hat, deswegen habe ich der Hausverwaltung bescheid gegeben. Sollte sich vielleicht eines Tages ein Nachbar beschweren wollen. NK+BK wird alles über Quadratmeter bzw. Wohnfläche der Wohnung und nach Wohneinheiten verrechnet. In meinem Vertrag, Satzung, Hausordnung kommt nirgendwo etwas vor, was mein Anliegen betrifft. Kann ich weiter Atmen oder muss ich jetzt Kartons packen? Sind wir überbelegt? Die Beispiele aus dem Internet helfen mir nicht weiter. Über eine ehrliche Antwort wäre ich sehr dankbar. Liebe Grüße N.
Hallo, als Problem sehe ich eher, dass Sie Ihre Obliegenheit, das Kind zu melden, verletzt haben. Es werden soch sicher nicht alle Positionen nach dem Schlüssel "Qm" abgerechnet - Müll spielt bei Babys eine wichtige Rolle und wird eigentlich immer nach Personen abgerechnet. Eine Überbelegung ist im Übrigen eine vertragswidrige Nutzung. Als allgemeiner Rahmen wird dabei in der Rechtsprechung davon ausgegangen, dass für jede in der Wohnung lebende Person ungefähr acht bis zehn Quadratmeter Wohnfläche gerechnet werden sollten. Danach kliegt hier keine Überbelegung vor. Liebe Grüße NB
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