Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

mein Chef will mich nicht mehr zurück nehmen

Frage: mein Chef will mich nicht mehr zurück nehmen

Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Guten Tag Frau Bader, ich hätte da eine Frage, bei der Sie mir eventuell einen Tipp geben könnten. Es geht um den Wiedereinstieg in das Berufsleben, es ist tatsächlich so gekommen, dass mein Chef mich nicht "möchte". Das finde ich eigentlich nicht sehr schlimm, denn ich habe evtl. ab dem 15.04.17 was neues in Aussicht. Da ist aber noch kein Vertrag unterschrieben. Die Firma, bei der ich eigentlich noch angestellt bin, bietet mir nun 1 volles Monatsgehalt (1700 € Brutto) als "Abfindung" an, durch einen Aufhebungsvertrag. Wäre es hier nicht sinnvoller, wenn mein Chef mich kündigt, er und ich aber in der Kündigung festhalten, dass ich nicht dagegen klage und vorallem finde ich ein volles Monatsgehalt zu wenig. Gibt es hier nicht die Regelung 0,5 Monatsgehälter x Betriebszugehörigkeit? Das wäre bei mir dann 850 € Brutto x 4 Jahre = 3400 € Sehe ich das richtig und kann ich meinem Chef, ohne Probleme, ein Gegenangebot von 3000 - 3400 € als "Abfindung" machen oder sollte ich das lieber sein lassen und sein Angebot annehmen? Denn ich möchte ja tatsächlich lieber die neue Stelle annehmen. Vielen Dank im Voraus, wenn Sie mir bei dieser Frage helfen könnten! Mit freundlichen Grüßen S.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, bitte wenden Sie sich an die Redaktion und lassen Sie den Namen u die Email-Adresse löschen. Ansonsten: Die Faustregel gibt es - das ist eine reine Pokerfrage. Kann gut gehen, kann aber auch total in die Hose gehen. Liebe Grüße NB


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

aber pokern/fordern kann man natürlich immer ;-)


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Ein ganzes Monatsgehalt, dafür dass ihr wohl beide kein Interesse mehr aneinander habt und du schon einen anderen Vertrag in Aussicht hast, ist doch ganz schön großzügig. Ich würde zugreifen und dankbar sein.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Er muss dir gar keine Abfindung zahlen. da hast Du nämlich keinen nspruch drauf. Er kann auch hingehen und dich am ersten Arbeitstag normal kündigen. dann muss er zwar den Monat bzw wenn längere Kündigungsfrist für diesen Zeitraum das Gehalt zahlen, aber das war es. Du kannst im Gegenzug dann vor das Arbeitsgericht gehen, gegen die Kündigung klagen, und dann wird es wohl auf eine außergerichtliche Einigung (meistens) hinauslaufen. oder AG wird verknackt dazu dich wieder einzustellen. Was Du ja eigentlich nicht willst. Also ja, Du kannst pokern und schauen ob du mehr herausbekommst, aber musst dir auch klar sein das es dich auch alles kosten kann. Der 15.04 ist ja nicht mehr so weit - ist also die Frage, was ist dir wichtiger, mehr Geld oder der neue Job? Und wegen Zusatz, das darf der AG Dir IMO gar nicht bescheinigen, also das ihr euch einigt und du nicht dagegen klagst. IMO dürfte das Sittenwidrig sein. Davon ab, selbst wenn er dir kündigt, damit du bei dem anderen AG arbeiten kannst und darfst, müsstest du die Zustimmung des noch aktuellen AG haben. Solange die Kündigung nicht durch ist geht das nämlich nur mit seiner Zustimmung. Und dann müsstest du dort auf Steuerklasse 6 arbeiten - dürfte wohl kaum viel noch bei rumkommen.


User-1753445573

Beitrag melden

.... so eine Frage würde ich niemals mit deinem realen Namen stellen. Was wenn dein evtl. neuer Arbeitgeber deinen Namen googelt? Oder dein aktueller Chef? Dann weiß er gleich das du pockern willst.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.