Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Medikamentenmitgabe

Frage: Medikamentenmitgabe

Ohne Namen

Beitrag melden

Mein Exfreund und ich sind seit über 6Jahren getrennt, unserSohn für den wir beide das Sorgerecht haben lebt bei mir und ist 7 Jahre. Er hat eine Allergie und nimmt Ceterizin Saft. Muss ich an den Besuchswochenenden und Ferien die nötigen Medikamente mitgeben oder kann ich verlangen das der Vater sie selbst besorgt und bezahlt?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, das klingt für mich nicht so, als ob es bei Ihnen auf der Elternebene so wirklich funktionieren würde. Cetirizin, und ich nehme das selber täglich, kostet nun wirklich nicht die Welt und deshalb kann ich nicht verstehen, warum hierüber diskutiert werden muss. Im übrigen zahlt das bei Kindern die Krankenkasse. Das Kind geht zur Ausübung des Umgangsrechtes zum Vater und nimmt seine Medikamente mit. Wäre mir als Mutter auch lieber, nachher kauft er das falsche oder es wird schlecht etc. Ein Gericht würde auch entscheiden, dass Sie ihm derart notwendige Sachen mitgeben. Liebe Grüße NB


Mamamaike

Beitrag melden

Hallo, rein praktisch gesehen würde ich den Saft mitgeben, denn Du achtest bestimmt auf Lagerung und Haltbarkeit, und warum sollen zwei Flaschen auf sein? Außerdem kostet der ja nun wirklich nicht die Welt... Sei mir nicht böse, aber das hört sich kleinlich an (ich kenne ja aber auch nicht eure Vorgeschichte). Ansonsten: Red mit ihm? Oder hat er das schon abgelehnt? Viele Grüße


Ohne Namen

Beitrag melden

Es geht ja nicht nur um diesen Saft sondern allgemein auch um die Medikamententasche mit Fiebersaft, Nasenspray usw. Und wollte einfach nur wissen wie sich das rechtlich verhält. Gruß


Mamamaike

Beitrag melden

Rechtlich hab ich keine Ahnung. Frag ihn doch, ob er sich daran beteiligt, da es der Sicherheit eures Sohnes dient. Ich persönlich würde die Tasche lieber bei mir haben und mitgeben, damit ich den Überblick hätte (Bestückung, Haltbarkeit usw).


Felica

Beitrag melden

Handhabe das doch einfach so, das Allergiemedikament gibst du mit. Ist das Kind krank und bekommt Medikamente, dann gibst du diese auch mit. Ist das Kind aber gesund, wird dann aber zufällig beim Vater krank, dann muss der dafür sorgen. Er wird ja wohl kaum ständig Nasentropfen usw bekommen. Zumal diese Medikamente eh alle nur extrem kurz haltbar sind. In 99% aller Fälle sind die ja eher hinüber als das man sie verbraucht hat. Und kosten tuen die ja weder für dich, noch für den Vater etwas weil es die kostenlos auf Rezept gibt.


Ani123

Beitrag melden

Das stände bei mir garnicht zur Frage. Ich gebe es mit, weil es um die Gesundheit des Kindes geht. Da gebe ich alles mit was es bei mir bräuchte. Bedeutet, braucht es bei gerade keine Nasentropfen gebe ich die nicht mit. Das Cetirizin braucht er gerade, dann geb ich es mit. Ich würde dem KV vorher (spätestens bei Übergabe) darauf hinweisen, dass er das Medikament dabei hat und ihn darauf hinweiden zu welcher Uhezeit er es ihm geben soll.


Lialie

Beitrag melden

Hallöchen, Ich muss sagen, die Antworten hier sind ja wirklich mehr als unprofessionell. Die Gründe und wer was wie moralisch verwerflich findet, spielen hier doch überhaupt keine Rolle. Die Frage ist doch ganz einfach: Ist der betreuende Elternteil gesetzlich dazu verpflichtet, dem umgangsberechtigten Elternteil gewisse Medikamente für die Umgänge mit dem Kind bereit zu stellen oder nicht? Bei Kleidung und Nahrung ist ja ganz klar der Umgangsberechtigte selbst zuständig. Wie das jeder einzelne persönlich hält und ob man die Frage moralisch verwerflich findet, ist schlichtweg uninteressant und stört den Informationsaustausch. Ich für meinen Teil wäre auch sehr an einer Antwort interessiert, da ich hierzu im Internet nichts Brauchbares finden kann und auf Grund der derzeitigen Situation mit dem Kindesvater Absprachen außerhalb des gesetzlichen Rahmen unmöglich sind. Grüße L


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.